Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV (Private Krankenversicherungen)

SelbstDoktor @, Dienstag, 27.10.2009, 18:08 (vor 5507 Tagen)

Das ist ja ein tolles Forum hier!
Wie ist es: wenn ich freiwillig in der GKV bleibe, in einem Jahr heirate und meine 1,2 bis 3,4 Kinder bekomme. Sind dann meine Frau und Kinder in der GKV Familien-versichert? Oder gilt diese Mitversicherung der Familienmitglieder nur bei pflichtversicherten?

Ich freue mich schon auf eine Antwort - oder auch einen Verweis auf eine andere Diskussion (habe diese Frage allerdings noch nicht gefunden).

Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV

Lord, Dienstag, 27.10.2009, 20:37 (vor 5507 Tagen) @ SelbstDoktor

Deine Frau und Kinder können familienversichert werden, wenn Einkommen von Familienmitglieder bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV

SelbstDoktor @, Dienstag, 27.10.2009, 22:59 (vor 5507 Tagen) @ Lord

wow - schon eine Antwort!
Also gesetzt den Fall dass ich dauerhaft die Beitragsbemessungsgrenze überschreite und meine Frau nach der Geburt für 2 Jahre nicht arbeitet und dann halbtags.
Gilt dann meine GKV-Mitgliedschaft wie bei "normalen Menschen" auch als Familienversicherung?
Mein PKV-Makler sagt, dass die GKV das bei freiwilligen Versicherten nicht mehr darf. ?

Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV

Charlie Brown, Dienstag, 27.10.2009, 23:23 (vor 5507 Tagen) @ SelbstDoktor

Jetzt wage ich mich mal auf fremdes SV-Gebiet:

1. Es gibt im Bezug auf die Mitversicherung von Familienangehörigen keinen Unterschied zwischen pflichtversicherten oder freiwillig versicherten Mitgliedern. Dies ist ja gerade ein Argument gegen den Wechsel in die PKV.

2. Wenn Ihre Frau vor der Geburt aufgrund eigener Berufstätigkeit bereits GKV-versichert war, bleibt sie dies auch während der dreijährigen Elternzeit. Eine Familienversicherung dann ist nicht nötig.

3. Wenn Ihre Frau nach den 3 Jahren mit der Halbtagstätigkeit über € 400 verdient, ist sie selber pflichtversichert. Ansonsten gilt die Familienversicherung über Sie.

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