Über Erziehungsgeld krankenversichert (Private Krankenversicherungen)
Aviendha, Sonntag, 01.11.2009, 14:35 (vor 5502 Tagen)
Ist man über das Erziehungsgeld krankenversichert, wie wird dies dann gewertet: als pflicht- oder freiwillig versichert? Und wo kann ich dies ggf. nachlesen?
Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert
GKVler, Sonntag, 01.11.2009, 21:39 (vor 5501 Tagen) @ Aviendha
du bist nicht im eigentlichen Sinn über das Erziehungsgeld krankenversichert.
Wenn du pflichtversichert warst (z. B. als Arbeitnehmer) besteht die Versicherung aber weiter, solange du Anspruch auf Elterngeld hast oder Elternzeit in Anspruch nimmst.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html
Während der Zeit brauchst du (zumindest vom Elterngeld) keine Beiträge zu zahlen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__224.html
das gilt nat+rlich nur, wenn du gesetzlich krankenversichert bist...
Gruß GKVler
Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert
M_ichael, Mittwoch, 04.11.2009, 10:03 (vor 5499 Tagen) @ GKVler
Hallo - sorry, dass ich mich hier einmische.
Ist die Frau auch dann weiter pflichtversichert in GKV (evtl. gar beitragsfrei während Elternzeit) wenn der Mann in der PKV ist?
oder muss dann in dieser Übergangszeit (standard 12 Monate) sowohl Kind als auch die Frau PKV versichert werden?
Danke
Michael
Re: Über Erziehungsgeld krankenversichert
GKVler, Mittwoch, 04.11.2009, 10:37 (vor 5499 Tagen) @ M_ichael
Hallo Michael
wenn deine Frau bis zur Geburt beschäftigt und pflichtversichert war, ist sie während des Bezuges von Elterngeld auch weiter versichert. Wenn die Beschäftigung andauert (ist die Regel) auch während der Elternzeit.
Ob das Kind mitversichert werden kann, ist abhängig von deinem Einkomen. Wenn du der Vater des Kindes bist (wovon ich ausgehe) und mehr als 48.600 €/Jahr (das sind 4.050 €/Monat) verdienst, können die Kinder nicht in die Familienversicherung.
Gruß GKVler