Aufnahmepflicht in PKV als Beihilfebrechtigte? (Private Krankenversicherungen)
Der Sachverhalt: Mein Mann ist Beamter mit 50% Beihilfe/50 % PKV. Ich werde Anfang des Jahres 2010 nach Arbeitslosigkeit aus der Pflichtversicherung GKV rausfallen und mich entweder freiwillig in der GKV versichern müssen (was sehr teuer ist) oder beihilfeberechtigt sein, 70 % bekommen und die restlichen 30 % über die PKV absichern. Meine Frage: ich habe Vorerkrankungen ( 3 Jahre her) - gibt es eine Aufnahmepflicht der PKV mir gegenüber?