"Große Anwartschaft" - Risikofrei? (Private Krankenversicherungen)

Kai.kiel @, Freitag, 06.11.2009, 11:51 (vor 5497 Tagen)

Hallo,

folgende Situation: Ich bin seit über zehn Jahren bei meiner PKV vollversichert, zur Zeit als Selbständiger. Aktuell überlege ich, in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. Das bedeutet nach der letzten KV-Reform drei Jahre zwangsweise in der GKV, ist also unattraktiv. Aktuell kündigte die neue Regierung an, diese Sperrfrist auf ein Jahr zu verkürzen - dieses Jahr würde ich ggf. auf mich nehmen.
Für diesen Fall wurde mir eine sog. "große Anwartschaft" empfohlen. Das heißt für einen gewissen Beitrag wird mir ein Rückkehrrecht in meine alte Privatversicherung eingeräumt - also gleicher Tarif, altes Eintrittsalter, keine erneute Gesundheitsprüfung. Meine PKV läuft also gewissermaßen im Hintergrund weiter.
Problem: ich bin chronisch krank und damit für meine PKV ziemlich teuer. Die würden sicher ein Freudenfest veranstalten, wenn ich Ihnen eine Gelegenheit biete, mich loszuwerden. Ich möchte also keinesfalls an meinem Versicherungsschutz irgendetwas so drehen, daß sie mich hinterher nicht mehr zurück nehmen. Notfalls würde ich es eher auf mich nehmen (für ein Jahr) zusätzlich zur GKV meine vollen PKV-Beiträge weiter zu zahlen.

Ist also die "Große Anwartschaft" wirklich sicher? Was müsste ich ggf. bei der Antragstellung beachten?

Danke für HInweise!

Re:

nur mal so @, Freitag, 06.11.2009, 13:02 (vor 5497 Tagen) @ Kai.kiel

Hallo,

die große AW ist tatsächlich Risikofrei. Im Prinzip wird der Vertrag technisch einfach weitergeführt. Es besteht lediglich während der Zeit der AW kein tariflicher Leistungsanspruch.
Große AW ist leider nicht ganz billig. Preise wurden ja bestimmt schon mitgeteilt. Ob es sich bei 3 Jahren lohnt hängt von der Erkrankung, vom Alter ab und ob überhaupt wieder eine normale Aufnahme in der PKV möglich wäre. Die ist leider bei chronischen Erkrankungen oft nicht mehr möglich. Deshalb ist die Überlegung große AW schon richtig.

Ich gehe mal davon aus dass die Sperrfrist mit dem 1.Jahr GKV Zwangsmitgleidschaft kommen wird. Das ganze wird sich in wenigen Jahren sowieso erledigt haben. Viele GKV"s stehen aufgrund gesetzl. Vorgaben und eigener handwerklicher Fehler schon mit dem Rücken zur Wand. Die kommende Bürgerversicherung / Kopfpauschale usw. wird hier manche PKV und damit auch den Kunden vor dem finanziellen Ruin retten.

Re:

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 06.11.2009, 16:13 (vor 5497 Tagen) @ Kai.kiel

Ja, sie ist ja gemacht für den Fall, daß einer zeitweilig in die GKV will oder auch für länger oder sogar zeitlich unabsehbar muß. Ist sicher und alles wird nur eingefroren.
Falls Du aber dennoch vor der Zeit aus der GKV als Angestellter in die PKV zurück möchtest, hilft nur ein Wechsel in die Selbständigkeit und mit der üblichen 2monatigen Kündigungsfrist wärst Du sofort raus. Fragen? ePost

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