PKV Beiträge ab 2010 steuerlich absetzbar (Private Krankenversicherungen)
Hallo
Ab 2010 sind die Beiträge ja steuerlich absetzbar.
Dabei werden ja nur die Beiträge berücksichtigt, die für Leistungen wie die in dem gesetzlichen Kassen beinhaltet sind berücksichtigt.
Dabei muss die PKV ja eine Aufsplittung der Beiträge für verschiede Leistungen vornehmen.
So weit so gut.
Aber was ist mit SB Beträgen und Beitragsrückerstattungen oder Pauschalerstattungen.
Muss z.B ein Beitragsrückerstattungsbetrag von dem abzusetzenden Betrag abgezogen werden. Dieser wird ja aber erst oft im Folgejahr ausgezahlt.
HanseMerkur verlangt z.B. gleich jeden Monat nur den halben Monatsbeitrag solange man Leistungsfrei bleibt. Ist dann auch nur dieser geringere Beitrag absetzbar?
Wäre über eine Aufklärung dankbar.