PKV Beiträge ab 2010 steuerlich absetzbar (Private Krankenversicherungen)

Boardercgn, Sonntag, 08.11.2009, 01:38 (vor 5495 Tagen)

Hallo
Ab 2010 sind die Beiträge ja steuerlich absetzbar.
Dabei werden ja nur die Beiträge berücksichtigt, die für Leistungen wie die in dem gesetzlichen Kassen beinhaltet sind berücksichtigt.
Dabei muss die PKV ja eine Aufsplittung der Beiträge für verschiede Leistungen vornehmen.
So weit so gut.
Aber was ist mit SB Beträgen und Beitragsrückerstattungen oder Pauschalerstattungen.
Muss z.B ein Beitragsrückerstattungsbetrag von dem abzusetzenden Betrag abgezogen werden. Dieser wird ja aber erst oft im Folgejahr ausgezahlt.
HanseMerkur verlangt z.B. gleich jeden Monat nur den halben Monatsbeitrag solange man Leistungsfrei bleibt. Ist dann auch nur dieser geringere Beitrag absetzbar?

Wäre über eine Aufklärung dankbar.

Re: PKV Beiträge ab 2010 steuerlich absetzbar

nur mal so @, Sonntag, 08.11.2009, 08:47 (vor 5495 Tagen) @ Boardercgn

Es gilt das "Zuflussprinzip". Eine steuerlicher Anerkennung findet in dem Jahr statt in den das Geld ausgegeben wird bzw. in dem man die BRE erhält.
Bei 1-2 Bettzimmer Tarifen kann man grob von einer Absetzbarkeit in Höhe von 80% ausgehen. wird von der PKV für jeden einzelnen Tarif separat ausgewiesen.

Sie reden vom HM Tarif ASZG. Einfach mal lesen wie die Bedingungen für die BRE sind. Bei Leistungseinreichen geht der Anspruch für viele Monate verloren. Dies erhöht sich Jahr für Jahr.
Also hat der Tarif faktisch sogar eine sehr hohe SB. Mindest 24 Mon. wenn man mit der Gutschrift kalkuliert.

Re: PKV Beiträge ab 2010 steuerlich absetzbar

Thomas, Sonntag, 08.11.2009, 15:48 (vor 5495 Tagen) @ Boardercgn

So wild ist die Absetzbarkeit auch nicht, da es bei einer Limitierung der gesamten Sonderausgaben bleibt, d.h. sonstige private Versicherungen (Leben, Berufsunfähigkeit usw.) sind dann einfach nicht mehr voll abzugsfähig, da der Abzugsbetrag durch die PKV-Beiträge schon ausgeschöpft ist.
Allein derjenige, der seine Großfamilie privat versichert hat, wird von der Regelung profitieren, da dann die PKV-Kosten - egal wie hoch und dann u.U. auch über der bisherigen Sonderausgabengrenze - voll abzugsfähig sind. Nur die anderen Versicherungen (z.B. Leben) werden dann kaum mehr berücksichtigt.
Profiteure sind damit v.a. die gesetzlich Pflichtversicherten wie auch die privat Versicherten mit Großfamilie. Wer als PKV-Versicherter z.B. durch Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung schon bisher relativ hohe Sonderausgaben hatte, wird wenig merken.

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