Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 10.11.2009, 09:03 (vor 5493 Tagen) @ Jörg

Im Januar 2010 wird die Aufforderung vom Arbeitgeber kommen eine gesetzliche Krankenversicherung ab 01.01. rückwirkend nachzuweisen, weil ab diesem Tag Versicherungspflicht eingetreten ist. Für das ganze Jahr 2009 bist Du als freiwilliges Mitglied im Januar diesen Jahres eingestuft worden. Den Versicherungsnachweis einer GKV sendest Du dann mit der Bitte um Kündigung wegen Versicherungspflicht an die PKV und innerhalb von zwei Monaten erledigt läßt Dich die Gesellschaft rückwirkend zum 1. Januar aus dem Vertrag. Würdest Du Dich erst im März 2010 melden, würde der Vertrag erst zum März monatsgleich beendet sein. Denke an die eventuelle Weiterführung von Zusatzversicherungen, in die Du meist ohne weitere Gesundheitsprüfung wechseln kannst und somit Deine aufgebauten Alterungsrückstellungen nicht der Gesellschaft verschenkst. Falls eine baldige Rückkehr in die PKV möglich wird, ist es sinnvoll den Vertrag ab Pflichtitigkeit auf Anwartschaft ruhend weiter zu führen. Dies kostet je nach Unternehmen und Tarif zwischen 1€ (debeka) 4% (central) markttypisch 20% und maximal 60% (axa) Fragen? ePost


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