GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen (Private Krankenversicherungen)
Hallo, bin z.Z. 2 Jahre 10 Monate in der PKV. Durch Teilzeitarbeit (für 2,5 Jahre) verdiene ich seit 01.10.2009 ca. 4500€ unter der Verdienstgrenze zur PKV. Nun meine Frage, die ich weder durch Rücksprache mit der GKV, der PKV noch meinem Arbeitgeber klären konnte: Muss ich ab 01.10.2009 in der GKV versichert sein? Die PKV behauptet, die 2 Monate rückwirkendes Kündigungsrecht erlischt am 31.12.2009, da der Tatbestand (fall unter die Verdienstgrenze) am 01.10. eintrat. Die GKV sagt, der Arbeitgeber wird schon alles richtig machen. Mein Arbeitgeber sagt: Wir prüfen nur Anfang des Jahres und können dazu jetzt nichts sagen. Melden uns vielleicht Ende Januar bei Ihnen! (kein Scherz.)
Vielen Dank für eine Antwort. Viele Grüße, Jörg
Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen
Im Januar 2010 wird die Aufforderung vom Arbeitgeber kommen eine gesetzliche Krankenversicherung ab 01.01. rückwirkend nachzuweisen, weil ab diesem Tag Versicherungspflicht eingetreten ist. Für das ganze Jahr 2009 bist Du als freiwilliges Mitglied im Januar diesen Jahres eingestuft worden. Den Versicherungsnachweis einer GKV sendest Du dann mit der Bitte um Kündigung wegen Versicherungspflicht an die PKV und innerhalb von zwei Monaten erledigt läßt Dich die Gesellschaft rückwirkend zum 1. Januar aus dem Vertrag. Würdest Du Dich erst im März 2010 melden, würde der Vertrag erst zum März monatsgleich beendet sein. Denke an die eventuelle Weiterführung von Zusatzversicherungen, in die Du meist ohne weitere Gesundheitsprüfung wechseln kannst und somit Deine aufgebauten Alterungsrückstellungen nicht der Gesellschaft verschenkst. Falls eine baldige Rückkehr in die PKV möglich wird, ist es sinnvoll den Vertrag ab Pflichtitigkeit auf Anwartschaft ruhend weiter zu führen. Dies kostet je nach Unternehmen und Tarif zwischen 1€ (debeka) 4% (central) markttypisch 20% und maximal 60% (axa) Fragen? ePost
Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen
Falsch!
Dein AG hat zum 1.10. zu prüfen, ob durch die Änderung der Bezüge ab 1.10. dein Gehalt vom 1.1.-31.12.2009 die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet, wenn Ja dann Versicherungspflicht und Rückkher GKV zum 1.10.2009, wenn Nein dann Prüfung vorausschauend am Jahresende 1.1.-31.12.2010 unterschreitet es erst hier die Grenze dann Versicherungspflicht zum 1.1.2010.
Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen
@misterx (genau so ist es)
sofern keine Ausnahmetatbestand z.B. §6 Abs. 4 SBG V z.B. Kurzarbeit (hier würde ein fiktives Entgeld angesetzt)vorliegt tritt sofortige Versicherungspflicht ein wenn JAEG vorausschauend im Jahr 2009 unterschritten wird.
Also GKV ab .1.10.09
Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen
Vielen, vielen Dank für die schnellen und guten Antworten!! Das mit der vorausschauend eintretenden Versicherungspflicht scheint mir die Crux zu sein: für 2009 tritt sie nicht ein! =Summe aller Gehälter > 48600. Aber auf Sicht von 12 Monaten schon: Summe aller Gehälter ab einschl. Oktober 2009 bis September 2010 < 48600. Daher gilt dann wohl: GKV-Pflicht ab 01.01.2010 (?)
Grüße, Jörg
Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen
So ist es. MisterX hat natürlich dem Buchstaben nach vollkommen recht, aber in der Praxis wird es eben überwiegend so wie beschreiben umgesetzt und fällt wie die Einhaltung der Höchtsgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ebenso durchs Rost. Berichte mal, dann wissen wir alle spätestens im Februar mehr.
Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen
Wieder falsch!
In der Praxis rechnet jedes gute Lohnprogramm oder z.B. Datev bei solchen Änderungen neu und entscheidet u.U. auf sofortigen Eintritt von Versicherungspflicht.
Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen
Bitte geht dch etwas netter miteinander um, auch wenn unterschiedliche Philosophien zugrunde liegen. Letztlich geht es doch um die Sache, oder?
Danke.
Re: GKV-Pflicht durch geringeres Einkommen
Hallo,
habe einen ähnlichen Fall, nur ist es bei mir so, dass ich vorrausichtlich ab 1.3.2010 weniger verdiene.
Tritt dann ab 1.1.2010 Versicherungspflicht ein oder nur dann, wenn mein Einkommen in 2010 insgesamt die JAEG unterschreitet?
Für eine Weiterversicherung in der GKV müsste ich ja dann mindestens 12 Monate pflichtversichert sein, d.h. bis zum 28.2.2011 -> da ist dann das Kalenderjahr egal?
Was passiert, wenn ich danach wieder mehr verdiene?
Also im Prinzip konnte mir noch niemand rechtssicher[/u] mitteilen, ob für die JAEG das Kalender- oder das Zeitjahr maßgebend ist, (mal unabhängig davon wie der AG das meint handzuhaben).
Danke für alle fundierten Anworten
Gruß
vision