Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern? (Private Krankenversicherungen)

Andy @, Mittwoch, 11.11.2009, 23:14 (vor 5491 Tagen)

Hallo,

ich erhielt heute einen Anruf von meiner privaten KK, die mir mitteilte, dass ich 200€ zuzrücküberweisen soll. Diese 200€ seien zu viel erstattes Geld, dass aus einer Doppeleinreichung eines Privatrezepts beruht.

Hat die KK prinzipiell das Recht, das Geld nach 2 1/2 Jahren noch zurückzufordern? Es muss ja irgendwo gesetzlich geregelt sein, wie lange die Vorhaltefristen einer privaten KK sind? Es gibt ja zu allem irgendwo nen §.

Falls jemand, mir meine Frage beantworten kann, bitte gleich mit Angabe des richtigen §, dass ich das besser nachvollziehen kann oder ggf. eine Beweislage zur Vorlage bei der KK habe.

Danke!

Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern?

Philipp Mättig @, Donnerstag, 12.11.2009, 09:17 (vor 5491 Tagen) @ Andy

Hallo,
meines Wissens verjähren die Ansprüche nach 2 Jahren ab dem 31.12. des Jahres in dem Sie entstehen. Sollten also erst zum 01.01. verjährt sein. Unabhängig davon, würde ich das Geld sowieso zurück erstatten.

Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern?

nur mal so, Donnerstag, 12.11.2009, 10:49 (vor 5491 Tagen) @ Philipp Mättig

Unabhängig der Rechtslage.
Das Gesetz der Fairness würde es gebieten den durch ein doppelt eingereichtes Rezept ungerechtfertigerweise erhaltenen Betrag zu erstatten.

Wir alle erwarten im Gegenzug ja auch eine korrekte und zügige Erstattung unserer Gesundheits/Krankenkosten.

Auch wenns aufgrund der aktuellen Boni/Banken/Versicherungspresse zugegebenermassen schwer fällt.

Re: Kann priv. KK zu viel erstattes Geld nach 2 1/2 Jahren wieder zurückfordern?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 12.11.2009, 09:20 (vor 5491 Tagen) @ Andy

Die dreijährige Verjährungsfrist gemäß §195 im Bürgerlichen Gesetzbuch gilt sowohl für Rechnungen des Versicherten bzw. auch mögliche Rückforderungen einer Gesellschaft. Der Zeitraum dürfte noch nicht abgelaufen sein - insofern würde ich abwarten, bis eine schriftliche Aufforderung des Unternehmens kommt und dann reagieren.

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