Re: Arbeitgeberzuschuss (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
äußerst spannende Frage, ein Steuerberater oder Sozialrechtler wird es sicherlich auch nicht aus dem Stehgreif sicher wissen.
Vermutlich müssen die Zuschüsse aber nicht gemittelt werden, immerhin würde bei einem GKV-Versicherten bei geringerem Gehalt eine solche Mittelung ebenso nicht erfolgen - und das hätte ua einen geringeren Anspruch auf Krankengeld zur Folge. Wenn der AG dies also für Sie übers Jahr mitteln würde, würden Sie ggü. einem gesetzlich Versicherten bessergestellt - und dies soll nach der Systematik der Sozialversicherung vermieden werden.
Beste Grüße,
chris
PS: Dies sollten die wichtigsten Normen hierzu sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__249.html#Seitenanfang
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__253.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28e.html
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- Arbeitgeberzuschuss -
Jörg,
19.11.2009, 07:41
- Re: Arbeitgeberzuschuss - chris, 21.11.2009, 22:31