Befreiung von der Versicherungspflicht (Private Krankenversicherungen)

Kai @, Freitag, 20.11.2009, 09:49 (vor 5483 Tagen)

Guten Tag,
noch einmal eine Anfrage zur dreijährigen (Demnächst ja vielleicht einjährigen) Wartefrist vor Wechsel in die PKV.
Ich bin seit vielen Jahren privat versichert, aktuell als Selbständiger. Im Moment erwäge ich den Wechsel zurück in ein Angestelltenverhältnis - das würde ein dreijähriges zwangsweises zurück in die GKV bedeuten. Daher scheue ich diesen Schrit (er ist nicht dringlich) und warte auf Gesetzesänderungen.
Jetzt ist mir folgendes eingefallen: ich habe mich vor fünf Jahren einmal (damals als Angestellter wegen geringer Wochenarbeitszeit) "...nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V... auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien..." lassen. Entsprechendes Schreiben der DAK liegt vor. Gilt das noch? Damit wäre ja auch die jetzige Diskussion um drei Jahre Wartezeit erledigt. Oder Ist dieser Befreiungsbescheid aufgrund zwischenzeitlich geänderter Rechtslage hinfällig?
Danke für Hinweise!
Kai


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