KKH-Zusatzbeitrag - Einzugsermächtigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Student, Donnerstag, 11.03.2010, 08:42 (vor 5372 Tagen)

Hallo,

eine Frage ich bin Student und bei der KKH. Die KKH hat eine Einzugsermächtigung für den Studentenbeitrag. Jetzt steht in dem Schreiben von der KKH, dass mir aufgrund der Einzugsermächtigung auch gleich die 8 EUR abgebucht werden. Darf die KKH das eigentlich? Meine Einzugsermächtigung bezog sich doch meines Erachtens nur auf den Studentenbeitrag?

Danke

Re: KKH-Zusatzbeitrag - Einzugsermächtigung

Lord, Donnerstag, 11.03.2010, 10:12 (vor 5372 Tagen) @ Student

Einzugsermächtigung gilt wahrscheinlich für Beiträge, aber nicht speziell für Studentenbeiträge.

Re: KKH-Zusatzbeitrag - Einzugsermächtigung

RHW, Freitag, 12.03.2010, 10:50 (vor 5371 Tagen) @ Student

Hallo,

die Einzugesermächtigung hatte (als Formular) vermutlich nur den Hinweis, dass man mit der Abbuchung der Beiträge einverstanden ist. Nähere Angaben zu der Art des Beitrages wurden vermutlich nicht gemacht.
Praktisch gibt es nur 2 Möglichkeiten:
1) bei der Krankenkasse bleiben und sich freuen, dass die Bezahlung des Zusatzbeitrages für alle Beteiligten so einfach ist (spart auch Verwaltungskosten)
oder
2) kündigen mit Hinweis auf den Sonderbeitrag und gleichzeitig der Abbuchung des Zusatzbeitrages widersprechen: der Zusatzbeitrag ist dann bis zum Ende der Kündigungsfrist nicxht zu zahlen. Bitte der Krankenkasse für Bearbeitung und Umstellung der Zahlung etwas Zeit geben!

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