Re: Student PKV versichert Rückkehr in die GKV (Private Krankenversicherungen)
Ein Familienversicheurng ist m.E. nicht möglich, weil Ihr Sohn sich bei Aufnahme des Studiums von der Versicherungspflicht als Student hat befreien lassen. Diese Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Hinsichtlich der Rückkehr in die GKV bliebe unter den derzeitigen Voraussetzungen lediglich eine Aufstockung der Beschäftigung, so dass die wöchentliche Arbeitszeit hier 20 Stunden üebrsteigt. Dann würde Versicherungspflicht eintreten. Allerdings ist fraglich, ob der Arbeitgeber mitspielt.
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- Student PKV versichert Rückkehr in die GKV -
HL,
02.12.2009, 03:24
- Re: Student PKV versichert Rückkehr in die GKV - chris, 02.12.2009, 23:22
- Re: Student PKV versichert Rückkehr in die GKV - Jens, 03.12.2009, 09:20