Re: KV ohne Mindestlaufzeit 18 Monate? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 13.03.2010, 10:24 (vor 5370 Tagen) @ Matthias

Bei einem Wechsel in die PKV gilt die 18-monatige Bindungswirkung nicht (bei keiner gesetzlichen KK!).

Wenn nach dem Ende der Familienversicherung die studentische Versicherung greift, endet diese mit Tag vor Beginn des Beamtenstatus. Die KK am besten mit einer Kopie der Ernennungsurkunde informieren.
Wenn nach der Familienversicherung eine freiwillige Mitgliedschaft entsteht, gilt hier eine 2-monatige Kündigungsfrist. Die Kündigung ist nur zum Monatsende möglich:
Beispiel: Beamtenstatus ab 25.05.
Kündigung im März zum 31. Mai
(oder im April zum 30.06. oder ....)

Vor dem Wechsel in die PKV sollte man sich noch Gedanken machen, was nach dem Referendariat ist:
nahtlos Beamter auf Zeit
arbeitslos (in der Regel keine Versicherung bei einer gestzlichen KK möglich)
evtl. selbständig
...
Häufig ist der Wechsel in die PKV eine Entscheidung fürs ganze Leben.


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