Re: Pflichtversicherungsgrenze in der 3-Jahres-Betrachtung (Private Krankenversicherungen)

chris @, Donnerstag, 10.12.2009, 23:27 (vor 5462 Tagen) @ JensF

Nabend,

das SGB stellt auf das regelmäßige Einkommen ab. Haben Sie Ihre Boni monatlich oder jährlich erhalten? Als Pauschale oder nicht? Davon könnte es abhängen.

Aber: Wenn Ihre Krankenkasse die Boni als regelmäßiges Einkommen gewertet hätte, wären Sie bereits freiwilliges Mitglied und hätten dies von Ihrer Kasse als schriftliche nachricht erhalten.

Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater, der sollte es Ihnen genau sagen können.

Beste Grüße aus Berlin,
chris


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