Kostenerstattungsprinzip und Notfallversorgung (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
Bei der ARAG habe ich die Tarife 261 und 182 mit Kostenerstattung bei meiner GKV gewählt.
Meine Frage ist, wie ich mich bei einem Notfall am Wochenende verhalte: Beispielsweise bei einem Armbruch, bei dem keine Einweisung erfolgt. Läuft dies ebenfalls auf Kostenerstattung oder zeige ich im Krankenhaus prinzipiell meine TK-Versichertenkarte zusammen mit der ARAG-Card?
Danke schonmal im voraus