Re: ARAG 182 und Hilfsmittel (Private Krankenversicherungen)
Aus diesem Grund sollte die Kostenerstattung für ärztlich / zahnärztlich veranlasste Leistungen wenn möglich auf Arzneimttel und Heilmittel beschränkt werden.
Der Inhalt des Restkostentarifes (Verhältnis zur Arga) hat mit dem Verhältnis zur GKV nichts zu tun. Idealerweise gibt es keine / wenig Schnittstellen.