ARAG 182 und Hilfsmittel (Private Krankenversicherungen)

Madok @, Sonntag, 13.12.2009, 15:46 (vor 5460 Tagen)

Hallo,

hier noch eine Frage zu den Hilfsmitteln. Mal angenommen mein Arzt will mir beispielsweise einen Rollstuhl verschreiben. Da dieser im ARAG-Tarif nicht enthalten ist, müsste dieser auf GKV-Versichertenkarte abgerechnet werden. Ich müsste also vom Arzt eine Privatrechnung für seine Leistungen bekommen und ihm erklären, dass der Rollstuhl über GKV geht. Ist das so richtig oder wie läuft das im einzelnen ab?

Re: ARAG 182 und Hilfsmittel

Lord, Sonntag, 13.12.2009, 16:15 (vor 5460 Tagen) @ Madok

Es kommt drauf an ob du Kostenerstattung für Hilfsmittel gewählt hast. Wenn nein, dann muss dein Arzt den Rollstuhl zu Lasten der Krankenkasse verschreiben.

Wenn ja, dann kriegst du ein Privatrezept und du kannst den Rollstuhl selbst aussuchen. Kasse erstattet dir den Kassensatz. Besser ist es aber trotzdem mit der Krankenkasse zu sprechen, da die Kasse schon gute Lieferanten kennt.

Re: ARAG 182 und Hilfsmittel

Gast, Sonntag, 13.12.2009, 16:32 (vor 5460 Tagen) @ Lord

Kommt darauf an, ob Du für veranlasste Leistungen auch Kostenerstattung gewählt hast. Wenn ja, dann stimmt das von Lord gesagte, wenn nein, dann bekommst du den Rollstohl über Versicherungskarte.

Re: ARAG 182 und Hilfsmittel

Charlie Brown, Sonntag, 13.12.2009, 18:29 (vor 5460 Tagen) @ Gast


Aus diesem Grund sollte die Kostenerstattung für ärztlich / zahnärztlich veranlasste Leistungen wenn möglich auf Arzneimttel und Heilmittel beschränkt werden.

Der Inhalt des Restkostentarifes (Verhältnis zur Arga) hat mit dem Verhältnis zur GKV nichts zu tun. Idealerweise gibt es keine / wenig Schnittstellen.

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