Re: Wenn Familienversicherung erlischt... (Private Krankenversicherungen)

chris @, Montag, 14.12.2009, 23:38 (vor 5458 Tagen) @ Czauderna

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

So wie ich diesen Passus verstehe, muß alles zusammen gelten, also zur Familienversicherung muß die selbständige Tätigkeit nebenberuflich sein UND darf nicht mehr als 360 Euro einbringen.

Alles andere würde -ehrlich gesagt- auch keinen Sinn machen, denn bei Selbständigen kann niemand kontrollieren, wie lange Sie arbeiten...


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