Wenn Familienversicherung erlischt... (Private Krankenversicherungen)
...ich bin nebenberuflich selbstständig und werde über die 400€ Pauschale kommen. Dann erlischt doch die Familienversicherung?
Kann man sagen, wieviel eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse in etwa kostet? Abhängig vom Einkommen? Einkommen ca. bis 1000€!
Bin dankbar für jeden Tipp,
Viele Grüße,
Annette
Re: Wenn Familienversicherung erlischt...
Familienversicherung erlischt für Selbständige schon ab 360 EUR.
Re: Wenn Familienversicherung erlischt...
Danke, aber ich kann ja auch Fahrtkosten etc. geltend machen. Aber gut zu wissen. Ich komme aber mit Sicherheit über 360€, deshalb meine dringende Frage.
Viele Grüße
Re: Wenn Familienversicherung erlischt...
Selbständige in freiwilliger Mitgliedschaft zahlen den Mindestsatz von ~340 Euro, Existenzgründer für eine gewisse Zeit ~240 Euro. Zudem kann es vorkommen, daß Sie in der GKV nachzahlen müssen, wenn Ihr Gewinn höher als erwartet ausfällt. Die PKV kann billiger sein und ist leistungsstärker.
Re: Wenn Familienversicherung erlischt...
Es ist doch gar nicht erwiesen, dass die PKV in diesem Fall leistungsstärker ist. Wenn Annette über die Familienversicherung ihres Mannes mitversichert war und kleine Kinder hat, ist u.a. das Thema Haushaltshilfe sehr wichtig. Hier handelt es sich um eine reine GKV-Leistung.
Re: Wenn Familienversicherung erlischt...
Hallo,
das mit dem "Selbständig" kann, muss aber nicht sein - da spielen noch einige andere Faktoren eine Rolle. Erst wenn eine hauptberufliche Selbständigkeit durch die Kasse festgestellt wird, dann kommen die von dir genannten Beträge ins Spiel.
Gruß
Czauderna
Re: Wenn Familienversicherung erlischt...
Dafür kann man Kranken-, Krankenhaus- und/oder Kurtagegeld abschließen.
Re: Wenn Familienversicherung erlischt...
Danke an Alle! PKV kommt wg. chronischer Erkrankung, die eine Mitgliedschaft ausschließen wird, nicht in Frage.Ich werde auf jeden Fall erstmal versuchen, nebenberuflich selbstständig zu bleiben und familienversichert.
Viele Grüße
Re: Wenn Familienversicherung erlischt...
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
So wie ich diesen Passus verstehe, muß alles zusammen gelten, also zur Familienversicherung muß die selbständige Tätigkeit nebenberuflich sein UND darf nicht mehr als 360 Euro einbringen.
Alles andere würde -ehrlich gesagt- auch keinen Sinn machen, denn bei Selbständigen kann niemand kontrollieren, wie lange Sie arbeiten...