erstmals GKV Pflichtig, obwohl über 55 ? (Private Krankenversicherungen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Glückstreffers brauchte ich in den letzten 15 Jahren keinerlei Erwerbsarbeit nachzugehen oder öffentliche Kasse zu beanspruchen .In diesen Jahren war ich durchgehend privat krankenversichert.
Verheiratet bin ich nicht.
Nun sind krisenbedingt Verschlechterungen eingetreten , so dass ich mit 57 Jahren wieder eine Beschäftigung aufgenommen habe.
Zu meinem Erstaunen wurde mir AOK-seitig mitgeteilt, ich sei Versicherungspflichtig in der GKV.
Dies obwohl doch ein Alters-Abwehrwall gegen "Spätheimkehrer" besteht.
Das Alter sei aber nur "nicht hinreichende" Ausschlussbedingung ?
Was muss ich vorweisen , um aus dieser Falle zu entkommen ?
gesamter Thread:
- erstmals GKV Pflichtig, obwohl über 55 ? -
Wolters,
17.12.2009, 11:42
- Re: erstmals GKV Pflichtig, obwohl über 55 ? - wolters, 17.12.2009, 12:06