KV ohne Mindestlaufzeit 18 Monate? (Gesetzliche Krankenkassen)

Matthias, Freitag, 12.03.2010, 18:50 (vor 5370 Tagen)

Hallo
ich habe über die SuFu nichts gefunden, sehts mir nach, wenn ich hier etwas dopple.
Ich suche eine gesetzliche Krankenversicherung mit möglichst geringen Kosten (gerne auch weniger Leistungen) die keine dieser 18 Monate Mindestlaufzeiten hat. Ich falle nächsten Monat aus der Familienversicherung raus und gehe Anfang nächsten Jahres ins Referendariat, werde da also privat versichert. Da kann ich keine KV gebrauchen, die mich 10 Monate länger als nötig binden möchte.
Hat jemand da einen guten Tipp?

Vielen Dank
Matthias

Re: KV ohne Mindestlaufzeit 18 Monate?

RHW, Samstag, 13.03.2010, 10:24 (vor 5370 Tagen) @ Matthias

Bei einem Wechsel in die PKV gilt die 18-monatige Bindungswirkung nicht (bei keiner gesetzlichen KK!).

Wenn nach dem Ende der Familienversicherung die studentische Versicherung greift, endet diese mit Tag vor Beginn des Beamtenstatus. Die KK am besten mit einer Kopie der Ernennungsurkunde informieren.
Wenn nach der Familienversicherung eine freiwillige Mitgliedschaft entsteht, gilt hier eine 2-monatige Kündigungsfrist. Die Kündigung ist nur zum Monatsende möglich:
Beispiel: Beamtenstatus ab 25.05.
Kündigung im März zum 31. Mai
(oder im April zum 30.06. oder ....)

Vor dem Wechsel in die PKV sollte man sich noch Gedanken machen, was nach dem Referendariat ist:
nahtlos Beamter auf Zeit
arbeitslos (in der Regel keine Versicherung bei einer gestzlichen KK möglich)
evtl. selbständig
...
Häufig ist der Wechsel in die PKV eine Entscheidung fürs ganze Leben.

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