Re: Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch) (Private Krankenversicherungen)
Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine PKV im eigentlichen Sinne und geschlossen, d.h. es werden keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen. Da Sie aus der Familienmitgliedschaft ausscheiden, können Sie kein reguläres Mitglied werden.
Da Sie aber laut Gesetz bei einer PKV (die PBeaKK ist rechtlich ein Zwitter, aber definitiv keine GKV!) weiterversichert werden müssten und deshalb spätestens vor dem obersten Gerichten Recht bekämen, ließ sich die Postbeamtenkrankenkasse mit viel Druck in einem mir bekannten Fall mit Vorerkrankung vor einigen Jahren darauf ein, die Versicherung im Referendariat und nur in diesem fortzusetzen. Als dann nach dem Referendariat die Öffnungsaktion griff, wurde der Wechsel in eine "normale" PKV vollzogen. Allerdings existierte damals noch kein Basistarif
Vielleicht gelingt Ihnen ja dasselbe. Ansonsten müssen Sie wohl oder übel in die GKV und können die Beihilfe nur noch bedingt in Anspruch nehmen oder den PKV-Basistarif wählen. Die GKV ist aber aufgrund der einkommensabhängigen Tarifen im Referendariat nicht so teuer (z.B. bei 1000 Euro brutto 143 Euro für die KV), der Basistarif aber wohl (GKV-Höchstbeitrag mal Prozentsatz, der nicht von der Beihilfe gedeckt wird, z.B. bei 50% Beihilfe dann 268 Euro für die KV, für Hessen gilt durch die nach ambulant und stationär gesplitteten Beihilfesätze ein etwas niedrigerer Wert)!
Bitte lassen Sie sich auch nicht von den Referendariats-Locktarifen der PKVen blenden, denn diese sind Ausbildungstarife ohne Altersrücklage. D.h. Sie müssen später mit ca. 150-200 Euro im Monat je nach Leistungsumfang + 30% Risikozuschlag rechnen.
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- Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch) -
Matze,
21.12.2009, 19:48
- Re: Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch) -
Thomas,
22.12.2009, 02:01
- Re: Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch) - Matze, 22.12.2009, 13:47
- Re: Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch) - remelius, 30.12.2009, 13:55
- Re: Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch) -
Thomas,
22.12.2009, 02:01