Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch) (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
Ich bin mit meinem Studium (Gymnasial-Lehramt) fertig geworden. Bis jetzt bin ich über meinen Vater in der Postbeamtenkrankenkasse privat krankenversichert. Zum 1. Februar 2010 habe ich jedoch eine Stelle für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen bekommen.
Dementsprechend muss ich mich selber krankenversichern. Als Beamtenanwärter habe ich prinzipiell die Möglichkeit, mich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern.
Sofern ich mich freiwillig gesetzlich versichere, muss ich, allem Anschein nach, sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil aus meinen Anwärterbezügen bezahlen.
Da Beamte jedoch mit der Beihilfe einen Zuschuss zu den Krankheitskosten erhalten (und erweiterte Leistungen erhalten), möchte ich mich nach Möglichkeit weiterhin privat krankenversichern.
Hier kommt jedoch der Diabetes ins Spiel. Ich bin seit 23 Jahren Typ I Diabetiker. Aufgrund des Diabetes sind von meinem Facharzt keine Folgeerkrankungen diagnostiziert, auch bei der Gesundheitsprüfung durch das Gesundheitsamt sind keine Einschränkungen die über den Diabetes hinausgehen diagnostiziert worden. Kurzum: Bis auf den Diabetes bin ich gesund.
Da ich von Geburt an über meinen Vater in der Postbeamtenkrankenkasse privat versichert bin, dachte ich, dort auch weiterhin einen Versicherungsanspruch zu haben.
Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein, da mich die PBeak nicht als neues Mitglied aufnehmen will.
Daraufhin habe ich bei einer Versicherungsfachfrau der Axa-Gruppe, als auch bei einem Versicherungsfachmann der Inter-Gruppe Angebote einholen wollen. Beide können / wollen / dürfen mir kein Angebot machen und empfehlen mir eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Dadurch verliere ich jedoch den Beihilfeanspruch.
Entsprechend resultieren aus dieser Situation folgende Fragen:
a) Gibt es die Möglichkeit, sich in der aktuellen Situation privat zu versichern? (Welche Versicherungen bieten entsprechende Tarife, ggf. mit einem Aufschlag)
b) Muss mich die PBeak weiterhin privat versichern?
c) Kann der Beihilfeanspruch als Arbeitgeberanteil in die GKV einfließen?
d) Gibt es anderweitiger Unterstützungen für Beamtenanwärter zur GKV
e) Der Eintritt in einen PKV-Basisitarif müsste doch möglich sein. Lässt sich dieser mit dem Beihilfeanspruch überhaupt kombinieren?
Ich bin doch sicherlich nicht der Einzige junge Diabetiker in dieser Situation!?
VG Snipy
Re: Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch)
Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine PKV im eigentlichen Sinne und geschlossen, d.h. es werden keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen. Da Sie aus der Familienmitgliedschaft ausscheiden, können Sie kein reguläres Mitglied werden.
Da Sie aber laut Gesetz bei einer PKV (die PBeaKK ist rechtlich ein Zwitter, aber definitiv keine GKV!) weiterversichert werden müssten und deshalb spätestens vor dem obersten Gerichten Recht bekämen, ließ sich die Postbeamtenkrankenkasse mit viel Druck in einem mir bekannten Fall mit Vorerkrankung vor einigen Jahren darauf ein, die Versicherung im Referendariat und nur in diesem fortzusetzen. Als dann nach dem Referendariat die Öffnungsaktion griff, wurde der Wechsel in eine "normale" PKV vollzogen. Allerdings existierte damals noch kein Basistarif
Vielleicht gelingt Ihnen ja dasselbe. Ansonsten müssen Sie wohl oder übel in die GKV und können die Beihilfe nur noch bedingt in Anspruch nehmen oder den PKV-Basistarif wählen. Die GKV ist aber aufgrund der einkommensabhängigen Tarifen im Referendariat nicht so teuer (z.B. bei 1000 Euro brutto 143 Euro für die KV), der Basistarif aber wohl (GKV-Höchstbeitrag mal Prozentsatz, der nicht von der Beihilfe gedeckt wird, z.B. bei 50% Beihilfe dann 268 Euro für die KV, für Hessen gilt durch die nach ambulant und stationär gesplitteten Beihilfesätze ein etwas niedrigerer Wert)!
Bitte lassen Sie sich auch nicht von den Referendariats-Locktarifen der PKVen blenden, denn diese sind Ausbildungstarife ohne Altersrücklage. D.h. Sie müssen später mit ca. 150-200 Euro im Monat je nach Leistungsumfang + 30% Risikozuschlag rechnen.
Re: Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch)
Vielen Dank für diese interessanten Aspekte!
Re: Diabetes & öffentlicher Dienst (Beihilfeanspruch)
Mal, langsam Diabetes führt nicht automatisch zu einer Ablehnung. Viel mehr ist hier entscheidend ob gespritzt wir oder ob Medikamente genommen werden, außerdem Diabetes Typ 1 oder 2.