Re: Dringende Frage! (Private Krankenversicherungen)

Nora @, Mittwoch, 13.01.2010, 23:06 (vor 5428 Tagen) @ harry001

Hallo harry001,

wie gesagt, das Kündigen der Krankenversicherung kann man nicht als grob fahrlässig bezeichnen. Vielleicht, angesichts der wenigen Tage bis zum Jahreswechsel, ein wenig überstürzt? Meine Frage wäre daher: wieviele Gesellschaften hast du verglichen?
Da Du bei der DKV den Antrag unterschrieben hast mußt Du erst einmal die Police abwarten und hast dann noch 2 Wochen Widerrufsfrist, wenn Du Dich doch nicht wohl dabei fühlst. Da ein Fragezeichen hinter der Beitragsrückerstattung der DKV steht bist du Dir offensichtlich nicht so ganz im klaren über die tatsächlichen Leistungen? Soweit ich weiß kümmert sich ein guter Berater um die Kündigung der Vorversicherung und so weiter.. Wie bist Du denn an die DKV gekommen?

Freundliche Grüße


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