Dringende Frage! (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich (37 j, männlich) bin jetzt seid 5 Jahren bei der Allianz-PKV versichert, da ich aus einem Grund, den ich nicht näher bescheiben möchte, mit der Versicherung unzufrieden bin, habe ich heute bei der DKV einen Vertrag unterschrieben. Beitragskosten ähnlich wir aktuell bei der Allianz, Nachteil, ich bekomme weniger Beitragsrückerstattung (Bonus aktuell ca. 1800 Euro), wobei diese nicht garantiert wäre, wohin gegen ich jetzt bei der DKV eine garantierte ? Rückerstattung von 1200 Euro bekommen würde..
Fragen:
- ist das aus eurer Sicht grob fahrlässig was ich da mache?
- was genau würde aus eurer Sicht gegen meine Entscheidung sprechen?
- wie gesagt, ich habe bei der DKV unterschrieben, aber bei der Allinanz noch nicht gekündigt, heisst das, dass ich im Moment noch die Chance habe, doch noch zu bleiben?4
Ich benötige eure Hilfe sehr kurzfristig, da ich ja schnellstmöglich kündigen müßte !!!!
Zusatz - kleiner Fehler, Tarif..
..da ist mir ein Fehler unterlaufen, ich erst seid 3,5 Jahren in der PKV.
Ich bin prinzipiell "gesund", also nicht in aktuter Behandlung, nehme keine Medikamente, war die so gut wie noch nie im Krankenkaus.
In der DKV kann ich in einen Gruppentarif meines Arbeitgebers wechseln.
Mein jetziger Tarif bei der Allianz: VS0V, VSZ2 ?
Mein neuer Tarif bei der DKV: M4BR4, PUN, TC 43 100
Schin mal vielen dank für die Hilfe und natürlich - frohe Weihnachten!!
Re: Dringende Frage!
Grob fahrlässig?
Ja. Was soll man anderes dazu sagen, wenn eine Versicherung - die einen ja ggf. bis zum Lebensende begleiten soll, genauso abschließt, wie man Böller zu Silvester kauft.
Mein Rat ist es, alles nochnmal gründlich zu überdenken und unter Zeitdruck keine Fakten zu schaffen.
Re: Dringende Frage!
Warum grob fahrlässig? Ich verstehe die Begründung mit dem Silvester Böller nicht so ganz. Wenn man Streß mit der Versicherung hat dann sollte man sie kündigen. Schließlich ist die Versicherung für den Kunden da und nicht umgekehrt! Die Kündigung ist eh schwebend unwirksam solange kein Nachweis über eine Nachversicherung vom Kunden vorgelegt wird, da eine Versicherungspflicht seit 1.1.2009 besteht.
Wichtig ist eine gute und ehrliche Beratung von einem unabhängigen Makler mit möglichst vielen Vergleichsmöglichkeiten. Außerdem ist kein Mensch ein Leben lang an seine Krankenversicherung gebunden da die Altersrückstellungen seit dem 1.1.09 übertragbar sind. Leider gilt das nur für die Veträge die seit diesem Datum geschlossen wurden. Umso mehr ein Grund seine Verträge zu erneuern, erst Recht wenn man unzufrieden ist. Denn was ist wichtiger als die eigene Gesundheit?
Re: Dringende Frage!
Hallo harry001,
wie gesagt, das Kündigen der Krankenversicherung kann man nicht als grob fahrlässig bezeichnen. Vielleicht, angesichts der wenigen Tage bis zum Jahreswechsel, ein wenig überstürzt? Meine Frage wäre daher: wieviele Gesellschaften hast du verglichen?
Da Du bei der DKV den Antrag unterschrieben hast mußt Du erst einmal die Police abwarten und hast dann noch 2 Wochen Widerrufsfrist, wenn Du Dich doch nicht wohl dabei fühlst. Da ein Fragezeichen hinter der Beitragsrückerstattung der DKV steht bist du Dir offensichtlich nicht so ganz im klaren über die tatsächlichen Leistungen? Soweit ich weiß kümmert sich ein guter Berater um die Kündigung der Vorversicherung und so weiter.. Wie bist Du denn an die DKV gekommen?
Freundliche Grüße