Zurück in GKV als Student Ü30 (Private Krankenversicherungen)

Bernd @, Sonntag, 27.12.2009, 22:46 (vor 5449 Tagen)

Liebe Leser,

ich bin 35, verbeamtet, seit 6 Jahren privat krankenversichert und möchte gerne noch ein Studium absolvieren. Das Studium wäre für mich nur mit der GKV finanzierbar, da meine PKV monatlich sonst 450,- von mir haben möchte.

Meine Frage: Wenn ich als Student nach Beendigung des Beamtenverhältnisses 1 Jahr lang ununterbrochen über 20 Stunden jobbe (über das "Werkstudentenprivileg" hinaus), müsste ich doch GKV-pflichtversichert sein und wäre nach 1 Jahr berechtigt, mich freiwillig in der GKV weiterzuversichern ?

Ich möchte die Frage noch ein wenig erweitern. Ich bin momentan noch Beamter und könnte ggf. auch nebenher einen Midi-Job (mehr als 400,-) ausüben, der ja grundsätzlich GKV-Pflicht auslöst. Ist dies auch bei Beamten so und könnte ich mich auch dann nach 1 Jahr freiwillig GKV-weiterversichern ?

Wie sähe die Sache aus, wenn ich mich als Beamter ohne Bezüge und Beihilfeanspruch beurlauben ließe ? Würde dann der Midi-Job wieder in die GKV führen ?

Ich bedanke mich schon jetzt für alle Antworten zu dieser komplizierten Frage !

Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Czauderna, Montag, 28.12.2009, 13:08 (vor 5449 Tagen) @ Bernd

Hallo,
als Beamter wird durch eine Beschäftigung keine Krankenversicherungspflicht ausgelöst also ist auch kein Wechsel in die GKV möglich.
Da ist die erste Variante schon die bessere - Ende des Beamtenstatus, dann eine Krankenversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 12 Monaten, danach eine freiwillige VErsicherung mit ca. 136,00 € mtl. als Mindestbeitrag.
Gruß
Czauderna

Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Bernd, Montag, 28.12.2009, 18:51 (vor 5448 Tagen) @ Czauderna

Herr Czauderna, vielen Dank für Ihre Antwort !

Denken Sie, dass die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, welche nach Ende des Beamtenstatus aufgenommen wird, auf jeden Fall zwischen Ende des Beamtenstatus und Aufnahme des Studiums erfolgen muss oder wäre eine solche Tätigkeit auch noch im Studium versicherungsrechtlich sinnvoll ? Im Studium müssten es dann ja mehr als 20 Stunden Arbeitszeit die Woche sein, damit der Arbeitnehmerstatus und nicht mehr das "Werkstudentenprivileg" im Vordergrund steht. Ist das so korrekt ?

Auch eine weitere Frage beschäftigt mich. Die Uni will bei privat Versicherten zur Einschreibung eine sog. "Befreiungsbescheinigung" von der GKV haben. Ist das nicht Quatsch, denn ich bin als über 30-jähriger doch gar nicht mehr versicherungspflichtig ? Demnach brauche ich mich doch auch von keiner Versicherungspflicht befreien zu lassen ?! - Denn dies hätte doch zur Folge, dass der Weg in die GKV im Studium komplett versperrt bliebe.

Welche Bescheinigung brauche ich wirklich und ginge das dann doch noch, im Studium ein Jahr Arbeitnehmer zu sein, um später freiwilliges Mitglied der GKV zu sein ?
Oder ist es besser, die GKV-Pflichtversicherung durch eine SV-pflichtige Berufstätigkeit zwischen Ende des Beamtenstatus und Einschreibung zu legen ?

Örtliche Krankenkassen erzählen alle etwas anderes, ich weiß gar nicht, wo ich eine gesicherte Auskunft bekommen kann...
Daher hoffe ich hier im Forum auf Rat, schon jetzt herzliches Dankeschön !

Bernd

P.S. Ich betreibe übrigens keine Rosinenpickerei, mein öffentlicher Arbeitgeber übernimmt mich nicht auf Lebenszeit und nun habe ich das Problem, bloß wegen des bald endenden Beamtenstatus in der PKV zu sein und mich beruflich umorientieren zu müssen...

Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Czauderna, Montag, 28.12.2009, 19:40 (vor 5448 Tagen) @ Bernd

Hallo,
mit krankenversicherungspflichtiger Beschäftigung meinte ich schon auch die Tatsache der Krankenversicherungspflicht - ob Sie nebenher studieren ist dabei ohne Belang - wichtig ist das sich das Studium der Arbeitnehmertätigkeit unterordnet, was in der Regel der Fall ist wenn man wöchentlich mehr als 20 Stunden tätig ist und über 400,00 € Brutto verdient.
Gruß
Czauderna

Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Bernd, Montag, 11.01.2010, 16:17 (vor 5434 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

so wie es aussieht, werde ich wohl die einjährige versicherungspflichtige Tätigkeit zwischen Ende des Beamtenstatus und Beginn des Studiums einplanen.

Damit ich passend zum Semesterbeginn kündigen kann und bis dahin wirklich genau 1 Jahr Pflichtversicherung zusammenhabe, müsste ich noch wissen, ob man aber der Immatrikulation oder ab dem Semesterbeginn Studentenstatus hat.

Die Immatrikulation ist ja oft schon vor Semesterbeginn und kündige ich genau 1 Jahr vor Semesterbeginn das Beamtenverhältnis, bin aber schon kurz vorher Student, dann fehlen mir ja einzelne Monate/Wochen für eine freiwillige Weiterversicherung.

Mir geht es darum zwischen dem Ende als Beamter und dem Beginn als Student genau 1 Jahr GKV-Pflichtversicherung zu erreichen.

Danke für alle Antworten.

Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Czauderna, Dienstag, 12.01.2010, 20:12 (vor 5433 Tagen) @ Bernd

Hallo,
die studentische Pflichtgversicherung beginnt mit Semesterbeginn, frühestens mit dem Tag der Einschreibung, d.h. beginnt das Semster an der UNI am 01.4. des Jahres und erfolgt die Einschreibung am 01.03. des Jahres dann beginnt die Versicherungspflicht am 01.04. des Jahres.
Würde die Einschreibung erst am 10.04. des Jahres erfolgen begänne auch erst ab diesem Tag die Versicherungspflicht.
Gruß
Czauderna

Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 28.12.2009, 19:13 (vor 5448 Tagen) @ Czauderna

Und falls dieser preisgünstige Weg nicht gangbar sein sollte, die günstigen Privaten bieten einem 35jährigen Mann ab 01.01.2010 folgende Beiträge an:

gothaer............. .....237€
r+v..........................241€
deutscher ring.........249€
hallesche...............273€
arag......................283€
axa......................304€ ff.

und in den Beamtentarifen mit 50% Beihilfe wären es am Markt:

hallesche...............168€
huk.......................175€
münchner verein....185€
dbv......................191€
debeka................203€
lvm.....................210€ ff.

PS: 450€ sind aber immer noch nicht teuer, denn bei der mannheimer kann man sich im Normaltarif für 670€ und als Beamter auch für 282€ versichern.


Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Bernd, Montag, 28.12.2009, 19:33 (vor 5448 Tagen) @ Joachim Röhl

Habe leider schwerere Vorerkrankungen, so dass meine jetzige PKV schon den maximalen Zuschlag von 30 % erhoben hat. Und der war im Rahmen der Öffnungsaktion der PKV für Beamtenanfänger schon gedeckelt, sonst wären es erheblich mehr Prozente geworden.

Ich weiß gar nicht, ob mich eine andere PKV freiwillig nimmt...

Die Beamtentarife mit Beihilfe fallen übrigens weg, da das Beamtenverhältnis ja endet.

Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Bernd, Montag, 28.12.2009, 19:44 (vor 5448 Tagen) @ Bernd

P.S. Die 450,- Euro wären übrigens der beihilfekonforme Tarif auf 100 % aufgestockt (Wegfall der Beihilfe).

Könnte die Debeka mich nicht in einen günstigeren Tarif umstellen ? Studentische PKV geht bei denen leider nicht mehr, er reicht nur bis zum 34. Lebensjahr.

Wie wäre es mit Basistarif, Standardtarif etc. ?

Königsweg wäre für mich aber trotzdem GKV, weil preiswerter. Ohne Bafög ist so ein Studium sonst kaum finanzierbar.

Re: Zurück in GKV als Student Ü30

Torsten, Montag, 28.12.2009, 20:56 (vor 5448 Tagen) @ Bernd

Wie ist Dein Familienstand? Verheiratet? Wenn ja, wie ist Deine Frau versichert? Unter Umständen wäre dann ein Anspruch auf Familienversicherung möglich.

Gruß

Torsten

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