Verjährungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Gjaahn @, Montag, 15.03.2010, 19:36 (vor 5368 Tagen)

Wenn jemand als Beamter freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und und nicht wusste, dass er auch seine Kapitalerträge angeben muss, und möchte jetzt bei der gesetzlichen Krankenkasse reinen Tisch machen, wieviele Jahre müssen die Beiträge nachbezahlt werden - müssen auf die säumigen Beiträge Zinsen gezahlt werden und wieviel?

Re: Verjährungsfrist

Truther, Mittwoch, 24.03.2010, 19:28 (vor 5359 Tagen) @ Gjaahn

wie er "wusste es nicht" ? Als frw. Versicherter bekommt er doch grds. einmal im Jahr eine Einkommensanfrage seitens der Kasse. Warum wurden die Einkünfte dann dort nicht angegeben oder wenigstens mal gefragt ? Erst sparen und sich dann um die SZ drücken wollen. SO NICHT !

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