Re: Baby unterwegs - freiwillig gezetzlich versichert oder privat?! (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung für privat Versicherte während der gesamten Elternzeit ausgeschlossen (§ 10 Nr. 1 Abs.2 Satz 3 Soziagesetzbuch 5). Und ich finde keinesfalls, dass das eine Frechheit ist. Warum sollte die Solidargemeinschaft, von der die Beamtin sich ja verabschiedet hatte, jetzt auf einmal für sie aufkommen?
Das Kind ist dann gesetzlich krankenversichert, wenn die Beamtin weniger als die mtl.Beitragsbemessungsgrenze verdient oder aber weniger als ihr Mann.
MfG
ratte1
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- Baby unterwegs - freiwillig gezetzlich versichert oder privat?! -
Nadine,
04.01.2010, 21:04
- Re: Baby unterwegs - freiwillig gezetzlich versichert oder privat?! - ratte1, 10.01.2010, 12:41