Krankenversicherung bei Altersteilzeit (Private Krankenversicherungen)
Hallo, alle zusammen,
schön, dass es die Möglichkeit gibt, einige Probleme bzw. "Unklarheiten" hier im Internet mit anderen zu besprechen.
Ich bin seit 12/2009 in der Altersteilzeit, 3 Jahre arbeiten - 3 Jahre Freistellung. Seit 01/2009 bin ich in der Krankenkasse freiwillig pflichtversichert, da ich über der Bemessungsgrenze des Jahreseinkommens liege bzw. lag und nicht in die Privatkrankenkasse wechselte.
Als ich meine erste Gehaltsabrechnung zur ATZ bekam, war ich überrascht, dass ich trotz Halbierung meines Einkommens, die Aufstockung ist ja frei von Sozialabgabenbeiträgen, noch immer den hohen Betrag an die Krankenkasse bezahle. Ist das so richtig und wie wird das in Zukunft gehandhabt? Wie sieht das aus, wenn ich in Rente gehe? Muss ich jetzt handeln, geht irgendetwas automatisch oder ist das jetzt der "bleibende, nicht änderbare Dauerzustand" ... ?
Immerhin sind das ca 130,- EUR monatlich, die ich gegenüber einer Berechnung im ATZ- Rechner weniger erhalte.
Aufgeklärt hat mich überhaupt niemand, die Personalabteilungen rechnen selber mit diesen ATZ-Rechnern, wenn sie die Leute beraten.
Kann mir vielleicht jemand eine sachlich und fachlich fundierte Auskunft geben? Wäre prima, wenn man weiss, wo man anzusetzen hat.
Mit besten Grüssen, Elke
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