PKV und die Rückerstattung. (Private Krankenversicherungen)

alex2010, Donnerstag, 14.01.2010, 12:32 (vor 5428 Tagen)

bin schon 6 Jahre in der PKV versichert. Bis jetzt war ich sehr selten bei Arzt und alle Rechnungen selber bezahlt.
Dieses Jahr möchte ich neue Brille und Zähne (Brücke, Krone)machen. Schätzungsweise wird alles 6-10.000 EUR kosten.

Da ich viel über Probleme mit der Erstattung gehört habe, möchte ich vorher eine Rechtschutzversicherung abschliesen.
Was meinen Sie, ist die Rechtschutzversicherung sinvoll?

Bin bei Central PKV Versichert. Wie ist dann bei Central mit der Erstattung? Wie kann ich am besten mit Versicherung umgehen um Probleme zu vermeiden und alles, abzüglich Selbstbeteiligung, zurückerstatten bekommen?

Für alle Tipps werde mich freuen

Re: PKV und die Rückerstattung.

Lord, Donnerstag, 14.01.2010, 14:08 (vor 5428 Tagen) @ alex2010

Kosten für Brille werden lt. Vertrag erstattet. Ich denke nicht, dass Central Probleme machen wird. Du muss aber auch im Vertrag nachlesen unter welchen Voraussetzungen Kosten für die Brille erstattet werden.

Für Zahnersatz kannst du ja von Central eine Kostenübernahmeerklärung anfordern.

Re: PKV und die Rückerstattung.

chris @, Donnerstag, 14.01.2010, 23:46 (vor 5427 Tagen) @ alex2010

Sehen Sie vorher noch einmal in der Police nach, wie genau Zahnersatz erstattet wird: Prozentsatz? welche Art von ZE wird überhaupt erstattet? gibt es evtl. Höchstsätze bei Zahntechnik (kommt manchmal vor, bei der central imo aber nicht, aber besser in AVB nachlesen)? Zahnstaffel (ganz wichtiger Punkt, den man leicht vergißt!)? Erstattung hinsichtlich GOZ? Ist die Vorlage eines Heil/Kostenplans vorab Pflicht?

Eine RS kann sicher nie schaden, ist auch schon preisgünstig zu haben. Aber an die 3-monatige Wartezeit denken!

Re: PKV und die Rückerstattung.

alex2010, Montag, 18.01.2010, 16:34 (vor 5424 Tagen) @ chris

Hallo,

danke. Habe von bekannten gehört, dass KV bei Zahnarzt nicht alles erstattet mit der Begründung zu teuer oder nicht nötig. Kann ein Kostenvorschlag für eine Operation abgelent werden, falls die KV meint, dass nicht nötig ist?

Oder Ablenung wenn ich teuere Materialen für Zahnbrücke wähle und die KV sagt, dass Sie die kosten nur für einfache Materialen übernehmen?

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