Re: Wechselhürde Elternzeit bei PKV? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 14.01.2010, 14:38 (vor 5428 Tagen) @ Raphi

Falls Du unter einem Jahr in die Elternzeit gehst, verfallen die bereits durchlaufenen zweieinhalb Jahre nicht, denn gemäß http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html hier Punkt 8 dann bei (4) letzter Satz wird die unterjährige Elternzeit fiktiv mitgezählt. Willkommen in der PKV!

PS: die 3jährige Zwangsfrist ist aber bereits ein Auslaufmodell und gerade heute kam die gute Nachricht, daß Minister Rösler nun endlich Bewegung im Gesundheitsministerium schafft und damit dürfte auch schon kurzfristig die altbekannte Jahresfrist wieder gelten .. und wie nicht anders zu erwarten fluchen die Ewiggestrigen und Sozialromatiker schon wieder ganz kräftig. http://www.gesundheitsstrukturreform.de/news/news.pl?val=1263474634&news=253362186


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