Wechselhürde Elternzeit bei PKV? (Private Krankenversicherungen)

Raphi @, Donnerstag, 14.01.2010, 13:24 (vor 5428 Tagen)

Hallo zusammen,

ich wende mich mit einer Frage an Euch, die mir leider noch nichtmal meine Versicherung zweifelsfrei beantworten können...

Seit 2,5 Jahren verdiene ich über der Beitragsbemessungsgrenze - es fehlt mir also ein halbes Jahr, um mich (wieder) privat versichern zu können. Dies wäre problemlos möglich, da ich bereits zu Kinder-/Studentenzeiten privat versichert war und seitdem eine Anwartschaft zahle.
Nun bin ich schwanger und aufgrund meiner geplanten 1-jährigen Pause werde ich das letzte halbe Jahr der 3 erforderlichen Jahre über der Beitragsbenessungsgrenze nicht mehr schaffen.

Meine Frage:
Muss ich nach Ende der Babypause nochmal ganz von vorne anfangen, die 3 Jahre zu sammeln, oder werden mir die bereits gesammelten 2,5 Jahre angerechnet? Falls nein: Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich trotdzem in die private KV wechseln kann, also einen (legalen) kleinen Trick??? Ich fände es unmöglich, wenn man fürs Kinderkriegen derart bestraft wird, dass einem ein Wechsel in die PKV quasi für immer verwehrt wird (z.B. wenn man nach der Babypause nur Teilzeit arbeitet, oder aber in weniger als 4 Jahren nach dem ersten Kind ein zweites bekommen will).
Mein Mann ist privat versichert. Kann ich irgendwie bei ihm beitreten, falls meine gesammelten 2,5 Jahre verfallen? Ich möchte unbedingt wieder privat versichert sein - bitte helft mir ;-). Danke!

Viele Grüße,
Raphi

Re: Wechselhürde Elternzeit bei PKV?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 14.01.2010, 14:38 (vor 5428 Tagen) @ Raphi

Falls Du unter einem Jahr in die Elternzeit gehst, verfallen die bereits durchlaufenen zweieinhalb Jahre nicht, denn gemäß http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html hier Punkt 8 dann bei (4) letzter Satz wird die unterjährige Elternzeit fiktiv mitgezählt. Willkommen in der PKV!

PS: die 3jährige Zwangsfrist ist aber bereits ein Auslaufmodell und gerade heute kam die gute Nachricht, daß Minister Rösler nun endlich Bewegung im Gesundheitsministerium schafft und damit dürfte auch schon kurzfristig die altbekannte Jahresfrist wieder gelten .. und wie nicht anders zu erwarten fluchen die Ewiggestrigen und Sozialromatiker schon wieder ganz kräftig. http://www.gesundheitsstrukturreform.de/news/news.pl?val=1263474634&news=253362186

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