PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung? (Private Krankenversicherungen)

Dodo, Freitag, 15.01.2010, 12:46 (vor 5427 Tagen)

Hallo Ihr,
ich wprde meine Arbeitszeit (auf 80%) gerne reduzieren um meine kleine Selbständigkeit mehr auszubauen. Derzeit liege ich unter der Grenze "geniesse" aber Bestandsschutz. Durch die Reduzierung würde ich weiter unter die Grenze fallen. Weiss Jemand ob ich auch dann den Bestandsschutz behalte und was ich tun muss damit das dann so ist (antrag bei der Krankenkasse GKV).
Danke

Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 15.01.2010, 21:25 (vor 5427 Tagen) @ Dodo

Solange Dein Zeitaufwand und die Einnahmen in der Selbständigkeit höher sind, als im abhängigen Beschäftigungsverhätnis, bleibst Du trotz Unterschreitung der Einkommensgrenze in der PKV. Falls es nicht reicht und Kasse oder Lohnbüro unruhig trampeln, einfach eine Angestellte mit mindestens 401€ Bruttogehalt einstellen. Die fälligen Sozialabgaben betragen lediglich 124€ und weiterhin bleibst Du Privat. Im Umkehrschluß: wird sie gekündigt, rutscht Du dann und falls wie oben beschrieben Zeitaufwand plus Einnahmen geringer ausfallen in die GKV. Somit bestimmst Du selbst, legal und frei über die passende Uferseite. Fragen? ePost

http://www.frag-einen-anwalt.de/nebenberuflich-oder-hauptberuflich-selbstständig-__f13093.html ..

Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung?

Bodi, Freitag, 15.01.2010, 22:13 (vor 5427 Tagen) @ Joachim Röhl

Die Frage ist, wie "Bestandsschutz" gemeint ist:

- Wenn früher eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen wurde (da von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt), so bleibt diese auch bei Gehaltsminderungen gültig.

- Wenn die besondere Versicherungspflichtgrenze für am 31.12.2002 als Arbeitnehmer bereits privat Versicherte gemeint ist: Bei Unterschreiten der regelmäßigen Bezüge von z.Zt. 45000 EUR p.a. entsteht Versicherungspflciht in der GKV

- Wenn die PKV seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besteht und die Arbeitszeit auf 50% oder weniger der regülären Vollzeitarbeit reduziert wird, ist eine Befreiung möglich

Aber: Grundsätzlich werden Personen ab dem vollendeten 55 Lebensjahr nicht mehr in der GKV versicherungspflichtig

Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 15.01.2010, 22:37 (vor 5427 Tagen) @ Bodi

.. wer nur einen einzigen Tag vor dem 55. Geburtstag mal Mitglied gewesen ist, kann innerhalb der Ablauffrist von 5 Jahren, im Extremfalle sogar bis kurz vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis zur GKV http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html unter 8 Punkt (3a) und selbst später ginge es immer noch über die beitragsfreie Familienversicherung der Ehefrau - wir wissen Einnahmen maximal 360€ und Typ sozial clever & individuell ausgebufft!!!

Re: PKV beibehalten bei Arbeitszeitreduzierung?

dodo, Montag, 18.01.2010, 16:39 (vor 5424 Tagen) @ Bodi

Tja 55 bin ich noch nicht ;o))
Ich bin seit 2001 privat versichert. Unter der Entgeldgrenze lag ich im letzen Jahr schon.
Was ist denn mit einer Befreiung früher gemeint? Ich hab sowas noch nie beantragt. bin wohl in dieser besonderen Grenze und wie es scheint kann man da gar nix machen. oder? @jochim Röhl:
Leider werde ich mit 80% unter die neue Grenze fallen und sicher freiberuflich erst mal nicht soooo viel verdienen, dass es mehr ist als Hauptberuflich und für eine 400 Euro Kraft reicht es auch nicht, ich fange ja erst wieder an. Wenn es also keine andere Möglichkeit gibt werde ich wohl warten bis es besser aussieht in die GKV will ich nie wieder!!
Ist mit epost mail an web.de gemeint? Dann meld ich mich zu gegebener Zeit.
Danke für die Antworten

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