Re: Selbsbehalt versichern? (Private Krankenversicherungen)
Interessant zu lesen, was es alles für Produkte gibt.
Ich bin über folgenden Satz gestolpert:
Zusatzabschluß muß der Versicherer gemäß Allgemeiner Versicherungsbedingungen vor Abschluß informiert werden
Und tatsächlich, §9 Abs 5 AVB/KK verlangt das. Gilt das auch, wenn man Vollversicherung und Zusatzschutz gleichzeitig bei unterschiedlichen Gesellschaften beantragt oder umgekehrt die Zusatzversicherung ggf. schon bestand? Ich denke hier an ggf. existierende zusätzliche Kurbausteine bei einer anderen Gesellschaft.
Was wären die Konsequenzen, wenn die Meldepflicht versäumt wird?
§10 Abs. 2 klingt nach einem Papiertiger, vor dem man nicht viel zu befürchten hat. Schließlich dient die Vollversicherung in der Regel der Erfüllung der Versicherungspflicht
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- Selbsbehalt versichern? -
Hias,
18.01.2010, 13:54
- Re: Selbsbehalt versichern? - Torsten, 18.01.2010, 15:27
- Re: Selbsbehalt versichern? -
Joachim Röhl,
18.01.2010, 17:20
- Re: Selbsbehalt versichern? -
EinPkvVersicherter,
18.01.2010, 18:13
- Re: Selbsbehalt versichern? - Joachim Röhl, 18.01.2010, 18:27
- Re: Selbsbehalt versichern? -
Hias,
19.01.2010, 09:38
- Re: Selbsbehalt versichern? - Joachim Röhl, 19.01.2010, 10:50
- Re: Selbsbehalt versichern? -
EinPkvVersicherter,
18.01.2010, 18:13
- Re: Selbsbehalt versichern? - jogi, 18.01.2010, 18:28