Re: Beiträge in PKV und Selbständiger. Wie kann ich in PKV weiterzahlen, wenn ich ke (Private Krankenversicherungen)
Gerade heute hier schon beschrieben .. Gewerbe ruhend stellen bei Finanzamt und Gewerbeamt aus saisonalen Gründen, dann die amtlichen Belege der Kasse Deiner Frau vorlegen mit Bitte um Aufnahme in ihre Familienversicherung. Geht allerdings auch schon dann, wenn Du Einnahmen unter 360€, keine pflichtigen Angestellten und einen Zeitaufwand von unter 15h in die Selbständigkeit investierst .. aber die Kasse wird berechtigterweise äußerst argwöhnisch prüfen und sicher weitere Nachweise wie Steuerbescheid, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung etc. verlangen. Die PKV selbst kann wegen Familienversicherung a) sofort gekündigt werden oder b) bleibt besser in Anwartschaft eingefroren für die Zeit des späteren geschäftlichen Wiedererwachens! Sei so nett und berichte für alle bitte über den Ausgang.
Apropos auch als langjährig Selbständiger konntest Du Dich noch in 2006 freiwilllig gegen Arbeitslosigkeit versichern und tausende Informierte haben genau das getan, bevor der Gesetzgeber dann in einer Nacht und Nebel Aktion die Lücke schloß. Schlechte Auftragslage oder gegen Null gehendes Geschäft? Hin zum Arbeitsamt und Leistungen als Selbständiger nach ALG I erhalten. Das geht aktuell nur noch für Neugründer, führt aber auch jetzt hier zu weit. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Flyer-freiwillige-Weiterversicherung.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/Hinweise-freiwilligen-Weiterversicherung.pdf
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- Beiträge in PKV und Selbständiger. Wie kann ich in PKV weiterzahlen, wenn ich ke -
Beiträge in PKV ,
18.01.2010, 17:18
- Re: Beiträge in PKV und Selbständiger. Wie kann ich in PKV weiterzahlen, wenn ich ke - Joachim Röhl, 18.01.2010, 17:46