Re: Beurlaubter Beamter - zurück in GKV ? (Private Krankenversicherungen)
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V:
"Versicherungsfrei sind...Beamte...wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben"
trifft dies auf den beschriebenen Beamten zu?
Gruß GKVler