Rückwirkend in gesetzliche KV? (Private Krankenversicherungen)

moskito1163 @, Mittwoch, 20.01.2010, 07:02 (vor 5422 Tagen)

ich bin seit 2001 in der PKV.Im März 2009 war ich bis Mai arbeitslos und wurde aufgrund der Mindestgrenze von 5 Jahren von der GKV freigestellt. Ab 01.06. arbeite ich wieder, falle aber was dem AG erst jetzt aufgefallen ist unter die Bemessungsgrenze. Man will mich rückwirkend bei der GKV versichern.
Beiträge sollen nachgezahlt werden an die GKV. Zugleich läuft aber auch die PKV. Wie und was kann man nun tun?
kann man rückwirkend die GKV dauerhaft kündigen aufgrund des Sachverhalts?
wie komme ich aus der PKV heraus oder kann meine Anwartschaft erhalten
Was passiert mit den Rechnungen und Leistungen, die die PKV erstattet hat und die nun an die gesetzliche KV verrechnet werden sollen?
Wie ist das Versäumnis des AG zu betrachten?
Wer kommt für die entstehenen Mehrkosten auf?
Wenn neues Gesetz 2010 kommt, dass man nur 1 Jahr über der Bemessungsgrundlage liegen muss um die GKV zu kündigen was passiert mit den Fällen die so laufen wie meiner?
Was muss ich generell jetzt tun?

Re: Rückwirkend in gesetzliche KV?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 20.01.2010, 09:45 (vor 5422 Tagen) @ moskito1163

- Du mußt Kraft Gesetz in die GKV für mindestens 3 Jahre
- Du mußt die Beiträge dort rückwirkend nachzahlen
- die Private erstattet alle Beiträge zurück
- Du mußt alle Leistungen zurück zahlen
- die GKV übernimmt im Gegenzug nur Kassenleistungen
- die PKV solltest Du auf Anwartschaft stellen - welche?
- die Hoffnung bleibt, daß Du ab 01.01.2011 zurück darfst

Anm. hatte einen ähnlichen Fall, wo ein Angestellter nach über drei Jahren in eine Prüfung der BfA, heute Deutsche Rentenversicherung geriet. Sie stellten fast, daß sein Gehalt mit über 6500€ zwar die Versicherungspflichtgrenze weit überstieg, aber auch einige Gehaltsanteile enthielten, die nicht regelmäßig gezahlt werden -> somit wurde die rückwirkende Versicherungspflicht ausgelöst, mehrere Tausend Euro Verlust für ihn aus den nicht erstatteten privaten Leistungen. Aller Kampf vorm Sozialgericht ohne Erfolg, obwohl er eine ordentliche Kündigungsbestätigung seiner GKV vorlegen konnte. Sei also froh, wenns sofort festgestellt worden ist. Falls Du dennoch nicht in die Gesetzliche willst, bleibt nur der schon mehrfach hier dargestellte Weg einer parallelelen Selbständigkeit mit versicherungspflichtigen Angestellten bei mindestens 401€ Gehalt, was Dich sofort von der Pflicht befreit und somit lediglich ein Fall für den Taschenrechner ist. Fragen? ePost

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