Rückwirkend in gesetzliche KV? (Private Krankenversicherungen)
ich bin seit 2001 in der PKV.Im März 2009 war ich bis Mai arbeitslos und wurde aufgrund der Mindestgrenze von 5 Jahren von der GKV freigestellt. Ab 01.06. arbeite ich wieder, falle aber was dem AG erst jetzt aufgefallen ist unter die Bemessungsgrenze. Man will mich rückwirkend bei der GKV versichern.
Beiträge sollen nachgezahlt werden an die GKV. Zugleich läuft aber auch die PKV. Wie und was kann man nun tun?
kann man rückwirkend die GKV dauerhaft kündigen aufgrund des Sachverhalts?
wie komme ich aus der PKV heraus oder kann meine Anwartschaft erhalten
Was passiert mit den Rechnungen und Leistungen, die die PKV erstattet hat und die nun an die gesetzliche KV verrechnet werden sollen?
Wie ist das Versäumnis des AG zu betrachten?
Wer kommt für die entstehenen Mehrkosten auf?
Wenn neues Gesetz 2010 kommt, dass man nur 1 Jahr über der Bemessungsgrundlage liegen muss um die GKV zu kündigen was passiert mit den Fällen die so laufen wie meiner?
Was muss ich generell jetzt tun?
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- Rückwirkend in gesetzliche KV? -
moskito1163,
20.01.2010, 07:02
- Re: Rückwirkend in gesetzliche KV? - Joachim Röhl, 20.01.2010, 09:45