Kostenerstattung - Bindefrist (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen, ich bin bislang als Referendar privat versichert gewesen, aber jetzt nehme ich bis zu meiner Verbeamtung eine Angestelltentätigkeit auf, und muss(?) mich demzufolge gesetzlich versichern.
Ich möchte nun für den Zeitraum gerne privat versichert bleiben, über den Wahltarif Kostenerstattung und der Restkostenabsicherung über meine private KV.
Jetzt die Frage: Wenn ich durch eine Stellenausschreibung in 6-7 Monaten verbeamtet werde, kann ich mich dann wieder privat versichern oder bin ich über den Wahltarif Kostenerstattung an die GKV (in meinem Fall die Barmer) gebunden. Vielen Dank für die Hilfe schonmal vorab!!!
Gruß Jockel
Re: Kostenerstattung - Bindefrist
Ich möchte Ihnen von dem Wahltarif Kostenerstattung abraten.
Wahltarif bindet Sie 3 Jahre an Barmer.
Wählen Sie lieber Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V. Hier beseht keine Bindefrist an die Krankenkasse.
Re: Kostenerstattung - Bindefrist
Jockel - die Begriff Restkostenabsicherung gehört als Risikoabsicherung zu der von Lord beschriebenen Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V. Dies bindet Dich nicht an die Barmer.
Wenn Du allerdings einen Wahltarif Kostenerstattung nach § 53 SGB V wählst, bindest Du Dich 3 Jahre. Einen solchen Wahltarif bietet die Barmer aber m.W. gar nicht an.
Re: Kostenerstattung - Bindefrist
@Charlie
Barmer bietet schon Wahltarif "Kostenerstattung" an. Leistungen unterscheiden sich aber nicht von Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V, aber dafür gibt es 3 Jahre Bindungsfrist. Das grenzt eigentlich schon an Betrug.
Re: Kostenerstattung - Bindefrist
Oh, Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!!! Ich hoffe dies hat mir eine Menge Ärger erspart, gruß Jockel!!!