besondere Versicherungsgrenze auch bei reduzierung der arbeitszeit? (Private Krankenversicherungen)

Mikki, Mittwoch, 20.01.2010, 13:07 (vor 5422 Tagen)

Hallo,
ich bin PKV und für mich gilt die besondere Versicherungsgrenze seit 2002. Man hat mir gesagt, dass diese auch weiterhin für mich gültig ist, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere, so lange ich nicht unter diese Grenze falle. 2010 sind das 45.000 Euro. Weiss Jemand ob das stimmt? Muss ich einen Antrag auf Befreiung stellen? Ich möchte ungern in die GKV wechseln müssen. Kann mir Jemand weiterhelfen?
Danke

Re: besondere Versicherungsgrenze auch bei reduzierung der arbeitszeit?

Bodi, Mittwoch, 20.01.2010, 16:45 (vor 5421 Tagen) @ Mikki

Wenn am 31.12.2002 bereits als Arbeitnehmer eine PKV bestand und es seither keine Unterbrechungen gab, gilt die besondere Versicherungspflichtgrenze (2010: 45000 EUR) weiterhin. Sofern also das reduzierte Bruttogehalt (bzw. genauer: der regelmäßig sicher zu erwartende Teil des Bruttogehalts - also ohne z.B. Überstundenvergütungen) 45000 EUR überschreitet, entsteht in der GKV keine Versicherungspflicht.

Anders formuliert: Werden die 45000 EUR nicht überschritten, entsteht Versicherungspflicht in der GKV grundsätzlich ohne Befreiungsmöglichkeit. Ausnahme: Seit mindestens 5 Jahren PKV-versichert und die die Arbeitszeit wird auf die Hälfte oder weniger der betriebsüblichen Vollarbeitszeit reduziert.
Oder automatisch ab einem Alter von 55 Jahren, sofern in den letzten 5 Jahren keine GKV bestand.

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