Re: Lieber Vorerkrankungen nachmelden ?? (Private Krankenversicherungen)
Bei Fahrlässigkeit muss der Versicherer das Kündigungsrecht innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsschluss ausüben; bei vorsätzlicher Falschangabe verlängert sich die Frist auf 10 Jahre, wird aber von der Rechtsprechung nur selten angenommen, z. B. in so Fällen wie von JR angegeben...