Re: Lieber Vorerkrankungen nachmelden ?? (Private Krankenversicherungen)

Gast, Montag, 25.01.2010, 17:10 (vor 5416 Tagen) @ Joachim Röhl

Bei Fahrlässigkeit muss der Versicherer das Kündigungsrecht innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsschluss ausüben; bei vorsätzlicher Falschangabe verlängert sich die Frist auf 10 Jahre, wird aber von der Rechtsprechung nur selten angenommen, z. B. in so Fällen wie von JR angegeben...


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