Risikoprüfung DKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebes Forum,
ich trage mich mit dem Gedanken, aufgrund der abgeschlossenen Familienplanung eine ambulante Vasektomie vornehmen zu lassen. Eine medizinische Grundlage gibt es dafür nicht.
Außerdem möchte ich bei der DKV demnächst den SM9 versichern. Hat die dann bereits erledigte OP Auswirkungen auf die Risikoprüfung? Muss ich einen Zuschlag bezahlen oder einen Ausschluß akzeptieren? Ich denke da an Kosten von späteren Komplikationen nach der Vasektomie oder Komplikationen nach einer Refertilisation (die ich natürlich nicht beabsichtige, aber man weiß ja nie).
Danke für jede Info.
Re: Risikoprüfung DKV
Du hast die Frage bereits selbst beantwortet. Der Gesellschaftsarzt weiß nicht, ob Du irgendwann die Meinung änderst und den Sch(r)nitt korrigieren möchtest. Da die dkv auch nach ambulanten OPs in den letzten 5 Jahren fragt, wirst Du ca. ein Jahr nach erfolgreicher Ausheilung und mindestens drei negativen Ejakulatproben die Möglichkeit haben mit Zuschlag oder Ausschluß für dieses Kostenrisiko versichert zu werden. Den Kostenträger GKV hast Du ja aber weiterhin - insofern kein Problem. Da aber keine objektive Notwendigkeit besteht, warum nicht Versichern und gegebenenfalls später den Schritt gehen, denn im Normalfall hat die Gesellschaft null Kosten zu tragen, da Du ja lediglich stationär zusatzversichert bist?
Re: Risikoprüfung DKV
Lieber Herr Röhl,
ich dachte an mögliche Spätfolgen, die ggfs. stationär behandelt werden müssen. Obwohl - ist eine solche Entwicklung überhaupt denkbar?
Verstehe ich Sie richtig - Sie raten dazu, die OP vornehmen zu lassen und den Ausschluß zu akzeptieren, weil sich alles im ambulanten Bereich abspielt?
Viele Grüße
Peter
Re: Risikoprüfung DKV
Spätfolgen von erneuter Zeugungsfähigkeit sind möglich und auch Ihre Auffassung kann sich ändern, was so oder so zu Folgekosten führen würde. Die PKV selbst sieht da ganz nüchtern immer nur mögliche Kostenfaktoren. Ich selbst würde nochmal ganz tief in mich gehen und mich befragen, ob die Sache durchgeführt werden soll. Bei einem NEIN würde ich mich kurzfristig versichern, denn ein Gesundheitszustand kann schon morgen verändert sein. Falls Sie sich dann später dennoch anders entscheiden, gehen Sie zu einem Mediziner, der die Angelegenheit auch in Ihrer Patientenakte dokumentiert ff. Falls Sie aber eher für ein JA entscheiden und auch unabdingbar publizieren, daß die OP nicht mehr auszuschließen ist, müssen sie wählen zwischen Leistungsausschluß (LA) und Zuschlag (RZ).