von PKV nach GKV nach Beendigung Selbständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 26.01.2010, 12:43 (vor 5416 Tagen)

Hallo alle zusammen,

ich habe schon eine ganze Weile gesucht, aber bisher noch nichts konkretes gefunden.

Ich bin zur Zeit selbständig und seit ca. 5,5 Jahren privat krankenversichert. Aufgrund anhaltender schlechter Auftragslage versuche ich derzeit wieder Arbeit zu finden, also eine Festanstellung in einem Unternehmen. Sollte ich einen Arbeitsvertrag bekomme, mache ich mir Sorgen das die PKV da ein Problem darstellen könnte. Theoretisch habe ich doch dann keinen Anspruch mehr auf die PKV und müsste mich wieder in der GKV versichern.

Die Frage ist ob ich von jetzt auf gleich bei Beendigung der Selbständigkeit und nahtloser Übergabe in ein Angestelltenverhältnis aus der PKV rauskomme und dann auch sofort in die GKV rein ?

Danke schon mal im Vorraus!

Re: von PKV nach GKV nach Beendigung Selbständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 26.01.2010, 13:20 (vor 5416 Tagen) @ Thomas

Bist Du unter 55 wirst Du durch ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sofort versichert. Die PKV selbst hebt den Vertrag bis zu zwei Monate rückwirkend auf, wenn Du fristgemäß einen Versicherungsnachweis der GKV einreichst. Prüfe vor Kündigung der Privaten, ob Du nicht einige Zusatztarife weiter führst und somit Deine Alterungsrückstellungen nicht den weiterhin Privatversicherten verschenkst und auch alle Löcher in der GKV stopfst. Mein Tip für eine Gesetzliche heißen TK oder DAK, weil beide als Serviceversicherer eine sehr breite Palette an hauseigenen Zusatztarifen führen und Du in dieser Gesamtkonstellation weiterhin gut versichert sein kannst.

Re: von PKV nach GKV nach Beendigung Selbständigkeit

Thomas, Dienstag, 26.01.2010, 14:57 (vor 5416 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank!

Das beruhigt mich jetzt wirklich.
Jetzt heißt es noch Arbeit finden, aber diese Information ist schon mal ein erster kleiner Lichtblick.

Re: von PKV nach GKV nach Beendigung Selbständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 26.01.2010, 19:23 (vor 5415 Tagen) @ Thomas

Versicherungspflichtige Arbeit fängt schon an bei 400,01€ und löst dann Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von insgesamt 125€ aus. Zwölf Monate in der GKV versichert könnte man dann auch mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses weiterhin freiwillig in der Gesetzlichen bleiben, was bei sonstigen Einnahmen von null bis 851€ einen Beitrag von rund 138€ auslöst ..

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