Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge (Gesetzliche Krankenkassen)

Bärbel Bartels @, Donnerstag, 11.12.2008, 22:58 (vor 5827 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ich habe eine Frage, auf die mir bisher keiner Antwort geben konnte, die sicher aber viele Selbständige beschäftigt.

Ich bin seit über 10 Jahren Selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Mein Beitragssatz wird aus dem jeweilig vorliegenden Einkommenssteuerbescheid errechnet. Soweit - so gut. Sollte ich ein besseres Geschäftsjahr haben, dann muß ich die zurückliegenden Beiträge nachzahlen. Stellt sich aber heraus, dass ich weniger verdient habe und das Jahr über damit auch weniger Beitrag hätte zahlen müssen, so sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, mir die überzahlten Beiträge zurück zu erstatten. Das kann nicht rechtens sein. Wo ist das entsprechende Gesetz - oder die Gesetzeslücke?

Wer kann mir da fachkundige Antwort geben.?

Vielen Dank!

Bärbel Bartels

Re: Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge

name, Freitag, 12.12.2008, 07:55 (vor 5827 Tagen) @ Bärbel Bartels

Da gibts ein Urteil des BSG aus 1996. Danach gilt ESTB als Einkommensnachweis.
Maßgebend ist Austellungsdatum des ESTB. Einkommensschwankungen gleichen sich dann halt bei der Beitragsberechnung über die Jahre aus.

Beispiel 2007 gutes Jahr. 2008 schlechtes Jahr, 2009 gutes Jahr. Du sendest ESTB 2007 in 2008 ein und zahlst 2008 einen hohen Beitrag, obwohl 2008 kein gutes Jahr ist. Den ESTB 2008 sendest Du 2009 ein und zahlst 2009 einen niedrigen Beitrag, obwohl Du ein gutes Jahr hast.

So gleicht sich alles aus.

Musst Du wirklich für das zurückliegende Jahre Beiträge nachzahlen???
Deine Beiträge bemssen sich immer nach dem aktuellsten ESTB und zwar laufend, grundsätzlich nicht rückwirkend, es sei denn Du hast den ESTB verspätet eingesandt...

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