Beitragszahlungen während Krankengeldzahlung? (Private Krankenversicherungen)

Torsten @, Mittwoch, 27.01.2010, 20:10 (vor 5414 Tagen)

Hallo zusammen,

habe hier eine Frage in die Runde!

Bin seit vielen Jahren priv. versichert und wurde in den letzten 3 Mon. zwei Mal an der Bandscheibe operiert (Bin seit dem auch Arbeitsunfähig) und erhalte somit Krankengeld.

Meine Frage: Während des Zeitraumes, in dem ich Krankengeld erhalte, wie verhält es sich mit den mtl. KK-Beiträgen? Setzen diese währenddessen aus?

In den allg. GB und gesonderten Bedingungen, denen mein Vertrag unterliegt, kann ich nichts finden.

Und auf Nachfrage heute bei der KK (ist übrigens der Dt. R.) meinte der Sachberabeiter: Die müssen Sie zahlen! Aha ... inkl. dem Arbeitgeberanteil? Ja sicher ...

Meine Frage an Euch: Ist das so, muss ich diese tatsächlich in voller Höhe entrichten?!

Danke an alle Wissenden.

VG

Torsten

Re: Beitragszahlungen während Krankengeldzahlung?

chris @, Mittwoch, 27.01.2010, 21:48 (vor 5414 Tagen) @ Torsten

Nabend,

ja, müssen Sie. Deshalb sollte man sein KT so bemessen, daß man seine KV daraus zahlen kann. Falls Sie keine BU haben, sollten Sie auch den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterzahlen, denn sonst verlieren Sie nach zwei Jahren Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Gruß aus Berlin,
chris

Re: Beitragszahlungen während Krankengeldzahlung?

chris @, Mittwoch, 27.01.2010, 22:01 (vor 5414 Tagen) @ Torsten

Nabend,

ja, müssen Sie. Deshalb sollte man sein KT so bemessen, daß man seine KV daraus zahlen kann. Falls Sie keine BU haben, sollten Sie auch den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterzahlen, denn sonst verlieren Sie nach zwei Jahren Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Gruß aus Berlin,
chris

Re: Beitragszahlungen während Krankengeldzahlung?

Torsten @, Donnerstag, 28.01.2010, 10:54 (vor 5414 Tagen) @ chris

Hallo Chris,

danke für die schnelle Antwort.

VG Torsten

Re: Beitragszahlungen während Krankengeldzahlung?

Torsten @, Dienstag, 02.02.2010, 20:01 (vor 5408 Tagen) @ chris

Hallo,

da sich der Beitrag der KK aus einem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen setzt, noch einmal eine Nachfrage deswegen.

Ich habe richtig verstanden:
Das ich während ich von meiner KK KG erhalte, den vollen Beitrag (AN + AG) alleine inkl. dem Anteil des Arbeitgebers an die KK zahlen muß?

Danke schon vorab für eine Info und VG


Torsten

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