Re: Beitragszahlungen während Krankengeldzahlung? (Private Krankenversicherungen)

chris @, Mittwoch, 27.01.2010, 21:48 (vor 5414 Tagen) @ Torsten

Nabend,

ja, müssen Sie. Deshalb sollte man sein KT so bemessen, daß man seine KV daraus zahlen kann. Falls Sie keine BU haben, sollten Sie auch den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterzahlen, denn sonst verlieren Sie nach zwei Jahren Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Gruß aus Berlin,
chris


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