Re: Komme ich durch Arbeitslosigkeit aus PKV raus? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 29.01.2010, 16:40 (vor 5412 Tagen) @ PuW

Fragen:
- kann ich mich dann mit Abmeldung des Gewerbes arbeitslos melden? Oder bin ich dann einfach nur nicht berufstätig?
--> Nein, denn Sie sind ja erst einmal nach der Geburt ein paar Wochen arbeitsunfähig, stehen damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und können auch kein ALG II erhalten (ALG I kriegen Sie als Selbständige auch nicht (außer es liegt der Sonderfall der freiwilligen Versicherung vor)!
Danach können Sie sich ohne weiteres aarbeitslos melden, Sie werden aber nur bei einem armen Mann hier Unterstützung erwarten.
Ach ja: Wie wäre es mit dem Elterngeld? Daraus können Sie doch Ihre PKV bezahlen?

- komme ich dann aus der PKV raus und werde ich dann gesetzlich versichert (weil ich keinen Verdienst habe)
--> Nein, wieso denn auch? Ihr Mann muss Ihre PKV bezahlen. Wenn Sie insgesamt als komplette Familie ein Hartz-IV-Fall sind, werden Sie Zuschüsse zum PKV-Basistarif erhalten.


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