Abrechnung nach KHEntgG oder BPflV in der stat. Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)
Liebes Forum,
ich beschäftige mich gerade mit der Wahl einer stationären Zusatzversicherung (u.a. SM9). Mir ist nicht klar, was es bedeutet, wenn man (nur?) Krankenhäuser wählen kann, die nach KHEntgG oder BPflV abrechnen. Ist das nachteilig?
Danke für jede Hilfe.
Re: Abrechnung nach KHEntgG oder BPflV in der stat. Zusatzversicherung
ich habe noch etwas vergessen: Der Arag-Tarif 261/262 leistet für Wahlleistungen nur bei KH, die nach BPflV abrechnen (so habe ich es jedenfalls verstanden.)
Ich habe dazu folgende Erläuterung gefunden: "Seit der verpflichtenden Einführung des Fallpauschalensystems gilt die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) nur noch für die Krankenhäuser, die nicht das Fallpauschalensystem anwenden müssen. Dies sind insbesondere die psychiatrischen Krankenhäuser und weitere per Rechtsverordnung vom DRG-System ausgenommene so genannte besondere Einrichtungen."
Jetzt bin ich noch verwirrter. Leistet der tarif dann nur für Wahlleistungen in psychiatrischen Krankenhäuser und "besonderen Einrichtungen"? Das kann doch nicht gemeint sein?!
Re: Abrechnung nach KHEntgG oder BPflV in der stat. Zusatzversicherung
Hallo,
dann können keine Kosten mit Privatkliniken abgerechnet werden. Da die GKV dort aber sowieso nicht leistet und ein solcher Tarif nur die Mehrkosten für Chefarztbehandlung und 1-2 Bett Zimmer übernimmt, ist das nicht wirklich nachteilig.