Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV? (Private Krankenversicherungen)

Hr. Müller @, Samstag, 30.01.2010, 00:58 (vor 5416 Tagen)

Hallo,

bin ein 34 Jahre alter Polizeibeamter aus Baden-Württemberg und habe seit 14 Jahren eine kleine Anwartschaft für die PKV bei Wegfall der freien Heilfürsorge im Pensionsfall.

Ich bezahle derzeit ca. 3,60 Euro/Monat für die kleine Anwartschaft.

Im Internet wird für Polizeibeamte überwiegend die große Anw. empfohlen. Man kann hier auch problemlos die Tarife für die große u. kleine Anw. vergleichen und bemerkt, dass -zwecks Altersrückstellungen- die große logischerweise teurer ist, als die kleine für die Dauer der Anwartschaft.

Was ich jedoch trotz längerer Suche nicht gefunden habe ist, die Antwort auf einige Fragen:
1.
Würde ich bis zu meiner Pensionierung -derzeit mit Lebensalter von 62 Jahren- die kleine Anw. beibehalten (also folglich keine Umwandlung in die große Anw. durchführen), wie hoch wären ab meiner Pensionierung bis ins hohe Alter ungefähr die monatlichen Beitragsunterschiede der PKV -wie von mir mit kleiner Anw. gewählt- im Vergleich dazu, wenn ich von Beginn an die große Anw. abgeschlossen hätte?

2.
Was für ein monatlicher PKV Beitrag erwartet mich ungefähr mit 62 Jahren, wenn ich die kleine Anw. beibehalte?

3.
Inwiefern kann sich der Beitrag -ab Pensionsalter 62 Jahre- mit zunehmendem Alter dann noch erhöhen (mit welchen Beitragserhöhungen mit zunehmendem Lebensalter muss man da rechnen)?

4.
Da ja bei der kleinen Anw. auch der Gesundheitszustand mit Datum des Abschlusses der Anw.versicherung quasi "eingefroren" wird und die danach bis zu Beginn der Übernahme in die PKV mit Pensionierung entstandenen Krankheiten somit eingeschlossen sind, dürfte doch der einzige Unterschied zwischen der kleinen und großen Anw. der sein, dass bei der großen Anw. durch die höheren Monatsbeiträge -Rückstellungen- während der Anw.dauer schon Gelder angesammtelt wurden, welche die Inhaber der kleinen Anw. ab Pensionierung dann noch zusätzlich zu bezahlen haben. Oder liege ich da falsch? Während der kleinen Anw. eingetretene Erkrankung dürften demnach für die spätere Beitragsberechung der PKV irrelevant sein und nur das dann höhere Lebensalter eine Rolle spielen.?


Was mich etwas verunsichert hat ist, dass man zum Teil im Internet liest, dass der Beitrag nach Pensionierung der PKV -sofern man die kleine Anw. hatte- nur "relativ teurer" sei, als wenn man die große Anw. gehabt hätte.
Andererseits liest man dann aber auch, dass die Beiträge -hätte man nur eine kleine Anw.- sehr hoch bis unbezahlbar wären und daher unbedingt eine große Anw. abzuschließen sei.

Für mich wäre es als Fazit wichtig zu wissen, ob als Polizeibeamter mit 62 Jahren nach Pensionierung der PKV Beitrag -wenn ich meine kleine Anw. behalte- bezahlbar ist, oder nicht.

Sogar in Kollegenkreisen gibt es hier unterschiedlichste Meinungen.

Vielen Dank bereits im Voraus!

Müller

Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

chris @, Samstag, 30.01.2010, 11:19 (vor 5416 Tagen) @ Hr. Müller

Hallo,

1.) Das kann Ihnen niemdand genau sagen, auch eine Schätzung wird sich kaum seriös durchführen lassen. Der Unterschied wird aber beträchtlich sein, denn eine große Anwartschaft bildet nicht nur Altersrückstellungen, sie sichert auch das Eintrittsalter, dh. wenn Sie eine solche heute abschließen, können Sie mit 62 zum Alter eines 34-jährigen Neukunden in die PKV eintreten.

2.) Keine Ahnung. Ein 62-jähriger Neukunde würde bei uns heute 246 Euro zahlen (inkl. stationäre Wahlleistungen und Beihilfeergänzungstarif bei 70% Beihilfe).

3.) Wenn Sie ohne große Anwartschaft mit -sagen wir mal- 500 Euro einsteigen, wird Sie eine 10% Erhöhung voll treffen, während mit dieser zum einen der Einstiegspreis viel viel kleiner ist und Sie zum anderen bereits hohe Altersrückstellungen gebildet haben.

Ab 63 fällt der gesetzliche Zuschlag ja weg, 10% weniger, ab 65 werden mittels der Altersrückstellungen die Beiträge auch bei Anpassungen stabilisiert und ab 80 sogar gesenkt.

Das heißt, daß Ihre Beiträge bei großer Anwartschaft und Pensionierung bei 62 fast Ihr ganzes Leben lang stabil sein würden.

4.) Bei jeder Form der Anwartschaft ist der Gesundheitszustand gesichert, klar. Aber die große sichert zudem das Eintrittsalter und bildet entsprechende Altersrückstellungen.

Beste Grüße aus Berlin,
chris

Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

Hr. Müller @, Samstag, 30.01.2010, 21:00 (vor 5415 Tagen) @ chris

Hallo und vielen Dank schon mal Chris,

wenn ich richtig schlussfolgere, arbeiten Sie bei einer Versicherung.

Halten wir mal fest:
Bleibe ich bei der kleinen Anw., würde ich bei Ihrer Versicherung 246Eu/Monat bezahlen ab 62 Jahre, wenn ich in Pension gehe (oder was meinten Sie mit "Neukunde"?).

Was meinten Sie mit Antwort auf meine Frage 3 "Wenn Sie ohne große Anw. -mit sagen wir mal 500EU einsteigen-"?
Ist für mich verwirrend, da Sie bei Antwort auf Frage 2 als monatlicher Beitrag ab 62 Jahre mit vormals kleiner Anw. 246EU anführten (was jetzt: 246EU oder 500 EU)??

Um was für einen gesetzlichen Zuschlag handelt es sich bei den unter Antwort auf Frage 3 angesprochenen 10%Zuschlag , der wegfallen soll und gilt der auch für mich, würde ich die kleine Anw. beibehalten?

Würde ich mit 246EU ab 62 Jahren nach Ende der kleinen Anw. beginnen, nochmal die Frage, um wieviel würde sich -ich weiß, wir sind alle keine Hellseher, aber ein Anhaltspunkt wäre nicht schlecht, da ich als nicht Versicherungsexperte nicht einschätzen kann, um welche Beträge wir hier sprechen- dieser PKV Beitrag bis sagen wir mal 80 Jahre dann erhöhen oder würde der Beitrag auch konstant bleiben?

Rechnung:
Große Anwartschaft:
20 Jahre bis 62 Jahre Dienst = 42 Dienstjahre,
Beitrag große Anw. ca. 40 EU/Monat,
Folge: 42 x 12 Monate x 40 = 20160EU Einzahlung/Rückstellung,

Kleine Anwartschaft:
3,60EU/Monat,
42 x 12 x 3,60 = ca. 1814EU

Ich bezahle also nach meiner Rechnung bis 62 Jahre /Pensionseintritt für die große Anw. 18346EU mehr (20160EU - 1814EU) als für die kleine Anw.

Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden, dann habe ich ab 62 Jahre 246EU/Monat für die PKV zu entrichten.

Mit großer Anw. vermute ich -bei einem pensionierten Kollegen ist es so- würde ich ab 62 Jahren/Pensionseintritt so um die 120EU für die PKV bezahlen.

Rechnung:
246EU - 120EU= 126EU Mehrbeitrag für ehem. Inhaber kleine Anw. ggü. ehem. Inhaber großer Anw.

18346EU:126EU = 145 Monate entsprich guten 12 Jahren,

Ich würde folglich 62 Jahre + 12 Jahre = mit 74 Jahren mit der großen Anw. erst ins "Plus" kommen.

Würde man Beitragssteigerungen in der PKV mit einbeziehen, dann wäre ich immer noch bis 70 Jahre (einfach mal so in den Raum geworfen) mit der kleinen Anw. finanziell besser gestellt, als mit der großen Anw.

Bis dahin würde ich doch mit der kleinen Anw. gut fahren oder habe ich irgendwo einen Denkfehler in meiner Berechung?

Wenn jemand im Kollegenkreis hört, dass ich eine kleine Anw. habe, kommt man sich vor, als käme das einem "Todesurteil" gleich. Aber so schlecht ist -zumindest nach meiner Rechnung- die kleine Anw. doch gar nicht, wie sie zumindest in Polizeikreisen gemacht wird.

Ich würde mich über eine ausführliche Antwort freuen und bedanke mich schon im Voraus -Chris-,

Müller

Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

chris @, Samstag, 30.01.2010, 22:54 (vor 5415 Tagen) @ Hr. Müller

Hallo und vielen Dank schon mal Chris,

Nabend, gerne doch.

wenn ich richtig schlussfolgere, arbeiten Sie bei einer Versicherung.

Ja, ich arbeite für die Universa, die älteste deutsche Krankenversicherung.

Halten wir mal fest:

Bleibe ich bei der kleinen Anw., würde ich bei Ihrer Versicherung 246Eu/Monat bezahlen ab 62 Jahre, wenn ich in Pension gehe (oder was meinten Sie mit "Neukunde"?).

Nein. Wenn Sie HEUTE 62 Jahre alt und neues Mitglied / Neukunde der Universa werden würden, wäre das Ihr Beitrag. Da die Kosten im Gesundheitswesen aber in den letzten Jahren stark gestiegen sind, wird der Beitrag, den Sie als 62-Jähriger in 28 Jahren zahlen müssen, deutlich höher sein. Selbst bei einem soliden Krankenversicherer, der gut wirtschaftet, müssen Sie derzeit von einer Kostensteigerung von ca. 5% jährlich ausgehen. Ihr Beitrag könnte dann ca. 1000 Euro sein, wobei natürlich davon auszugehen ist, daß auch Ihr Gehalt mindestens auf der Höhe der Inflationsrate steigen wird, die 1000 Euro also nicht auf Ihre heutigen Pensionsansprüche zu beziehen sind.

Was meinten Sie mit Antwort auf meine Frage 3 "Wenn Sie ohne große Anw. -mit sagen wir mal 500EU einsteigen-"?

Ist für mich verwirrend, da Sie bei Antwort auf Frage 2 als monatlicher Beitrag ab 62 Jahre mit vormals kleiner Anw. 246EU anführten (was jetzt: 246EU oder 500 EU)??

Das war nur eine vorsichtige Schätzung, siehe oben.

Um was für einen gesetzlichen Zuschlag handelt es sich bei den unter Antwort auf Frage 3 angesprochenen 10%Zuschlag , der wegfallen soll und gilt der auch für mich, würde ich die kleine Anw. beibehalten?

Für 21- bis 63-jährige müssen die privaten Krankenversicherungen derzeit einen 10% Zuschlag zur Beitragsentlastung im Alter nehmen.

Würde ich mit 246EU ab 62 Jahren nach Ende der kleinen Anw. beginnen, nochmal die Frage, um wieviel würde sich -ich weiß, wir sind alle keine Hellseher, aber ein Anhaltspunkt wäre nicht schlecht, da ich als nicht Versicherungsexperte nicht einschätzen kann, um welche Beträge wir hier sprechen- dieser PKV Beitrag bis sagen wir mal 80 Jahre dann erhöhen oder würde der Beitrag auch konstant bleiben?

Wenn Sie keine Altersrückstellungen haben (kleine Anwartschaft...), dann zahlen Sie sämtliche Beitraganpassungen voll, daher würde Ihr Beitrag dann stark steigen.


Ihre Rechnung geht leider so nicht auf. Weder stimmen die 246 Euro noch können Sie davon ausgehen, daß es bei Ihnen im Alter auch nur 120 Euro sein werden.

Ich versuch mal was:

Der momentane Beitrag (70% Beihilfe, Chefarzt, 2-Bett-Zimmer) beträgt ohne Pflegepflichtversicherung (die haben Sie schon, richtig?!)

1.) für einen 62-jährigen: 217,39
2.) für einen 20-jährigen: 91,74
3.) für einen 34-jährigen: 130,42.

Wir rechnen mit 5% Erhöhung pro Jahr für 28 Jahre, das sind:

1.) 217,39 * 1,05^28 = 852,20
2.) 91,74 * 1,05^28 = 359,63
3.) 130,42 * 1,05^28 = 511,26

1. hat die kleine Anwartschaft, die weder das Eintrittsalter sichert noch Altersrückstellungen bildet, der Beitrag wird also steigen mit den 5% wären das beim 90-jährigen dann 3507,77 Euro.

2. hat die große Anwartschaft, demnach steigt er als Pensionär mit Eintrittsalter 20 ein. Er macht höchstens noch drei Beitragsanpassungen mit, bevor er 65 wird, dann werden die Beitragsrückstellungen benutzt um seinen Beitrag stabil zu halten. Das heißt: Auch der 90-jährige hätte nur um die 400 Euro zu zahlen.

3. Mit großer Anwartschaft, die jetzt abgeschlossen wird, wären es nach dieser Rechnung knapp 550 Euro, ansonsten Fall 1.


Zugegebenermaßen hätte ich auch nicht gedacht, daß der Effekt so krass ist.

Bis dahin würde ich doch mit der kleinen Anw. gut fahren oder habe ich irgendwo einen Denkfehler in meiner Berechung?

Wenn jemand im Kollegenkreis hört, dass ich eine kleine Anw. habe, kommt man sich vor, als käme das einem "Todesurteil" gleich. Aber so schlecht ist -zumindest nach meiner Rechnung- die kleine Anw. doch gar nicht, wie sie zumindest in Polizeikreisen gemacht wird.

Scheint auch leider wirklich so zu sein. Die gesetzliche Krankenkasse ist für Sie ja auch keine Option, Sie könnten natürlich in den PKV-Basistarif gehen, aber wenn man von 2.5% järhlicher Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze ausgeht, wäre diese bei Ihrer Pensionierung 7500 Euro, d.h. selbst wenn der Beitragssatz der GKV bei 14.9% bleibt, wovon ich nicht ausgehe, würde der Basistarif dann schon 1115 Euro kosten.


Beste Grüße aus Berlin,
chris

Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

Hr. Müller @, Sonntag, 31.01.2010, 12:42 (vor 5414 Tagen) @ chris

Hallo und vielen Dank Chris für die Mühe und ausführlichen Erläuterungen!

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass einen diese Zahlen schon schockieren. Für was arbeite ich dann eigentlich noch???

Wenn die kleine Anw. wirklich so krass ist, bei Pensionierung im Alter, hätte ich noch ein/zwei Fragen:


Würde ich meine jetzige kleine Anw. in die große Anw. umwandeln lassen, wie würde dies praktisch funktionieren?

Ich habe -wie gesagt- mit 20 Jahren die kleine Anw. abgeschlossen und bin derzeit 34 Jahre.

Würde mein - bei Abschuss der kleinen Anw.- "eingefrorener Gesundheitszustand mit 20 Lebensjahren" auch bei der Umwandlung in die große Anw. die Berechnungsgrundlage sein (+ meinem aktuellen Lebensalter von 34 Jahren) für den späteren Zeitpunkt (Pension mit 62 Jahre) des Eintrittes in die PKV?

Oder würde als spätere Berechnungsgrundlage mein jetziges Lebensalter mit 34 Jahren und der aktuelle Gesundheitszustand mit 34 Lebensjahren zählen (was ja für mich beitragsmäßig sicher schlechter wäre als 20 Lebensjahre Berechnungsgrundlage)?

Ist die "Umwandlung" der kleinen Anw. in eine große Anw. wirklich nur eine Vertragsumwandlung oder endet der alte Vertrag (kleine Anw.) und es wird ein neuer Vertrag (große Anw.) mit aktuellem Lebensalter und aktuellem Gesundheitszustand abgeschlossen?

Würde für die Umwandung einer kleinen Anw. in die große Anw. eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt oder ist die Umwandlung rein vertragstechnischer Natur, ohne erneute Gesundheitsprüfung?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und sende Grüße nach Berlin,

Müller


Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

chris @, Sonntag, 31.01.2010, 15:31 (vor 5414 Tagen) @ Hr. Müller

Grüße Sie!

Zu den Modalitäten einer Umwandlung von kleine ich große Anwartschaft kann ich schwerlich etwas sagen, das hängt von den Versicherungsbedingungen und der Handhabung der jeweiligen PKV ab.

Es ist naheliegend, daß 34 als Ihr Eintrittsalter festgelegt wird. Sie können ja fragen, ob auch 20 geht, müssten dann aber auch bereit sein, Beiträge rückwirkend nachzuzahlen. Lohnen könnte es sich aber schon, zumindest wenn man von meiner Rechnung ausgeht.

Der jetzige Gesundheitszustand sollte nicht zugrundgelegt werden, das merken Sie spätestens dann, wenn Ihnen entsprechende Fragen gestellt werden.

Also wahrscheinlich wird der Gesundheitszustand bei Eintritt und das jetzige Alter zugrundegelegt, und der Vertrag entsprechend umgewandelt.

Das müssten Sie mit Ihrer PKV abklären. Wenn Sie gesund sind, also wechseln könnten, können Sie natürlich auch mal Ihnen bekannte Pensionäre fragen, was diese bei welcher Leistung an Beitrag zahlen. Hinsichtlich Beitragsstabilität gibt es starke Unterschiede am Markt.


Beste Grüße ins schöne BaWÜ!
chris

Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

chris @, Sonntag, 31.01.2010, 16:41 (vor 5414 Tagen) @ chris

PS: Eine große Anwartschaft kostet immer einen bestimmten Prozentsatz des Beitrages, wird heute also mehr kosten als mit 20. Das muß aber auch so sein, denn sonst reichen die Altersrückstellungen nicht, um die Beitragsanpassungen im Alter aufzufangen.

In meinem Beispiel mit den 511 Euro wären in den nächsten 30 Jahren bei 5% Steigerung auch ca. 20.000 Euro notwendig, um die Beitragsanpassungen auffangen zu können. Wenn Sie jetzt aber monatlich nur 20 Euro für eine große Anwartschaft einzahlen, wird der Betrag vermutlich nicht reichen.

Bei der großen Anwartschaft müssen Sie auch die Zieltarife angeben, in die Sie eines Tages wechseln wollen. D.h. Sie müssen sich jetzt entscheiden, ob Sie stationäre Wahlleistungen haben wollen oder nicht. Auch dadurch würde eine große Anwartschaft -etwas- teurer, doch die Frage ist, ob Sie im Alter auf Chefarztbehandlung etc. verzichten wollen.

Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

Hr. Müller, Sonntag, 31.01.2010, 18:10 (vor 5414 Tagen) @ chris

Vielen Dank Chris für Ihre umfassenden Erläuterungen.

Leider wird man als Versicherungsnehmer oft von seinem Berater über solche Dinge im Unklaren gelassen.

Gruß

Müller

Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

chris @, Sonntag, 31.01.2010, 18:40 (vor 5414 Tagen) @ Hr. Müller

Gerne doch!

Schreiben Sie uns doch mal, wie das bei Ihnen ausgegangen ist.

Beste Grüße,
chris

Re: Kleine Anwartschaft-zukünftige Beiträge PKV?

Dededa @, Wesseling, Dienstag, 19.03.2019, 16:21 (vor 2080 Tagen) @ Hr. Müller

Was ist aus Ihrer kleinen Antwartschaft geworden? Es interessiert mich, da ich in der Familie auch einen Polizisten mit KLEINER Anwartschaft habe. Er hat dieses Jahr seine 40Jahre voll. Und wird aus krankheitsgründen früher in Pension gehn. Er weiss auch nicht, was da noch finanziell auf ihn zukommt!!!

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